903/A XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ANTRAG

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aufgaben des Rechnungshofs gemäß Medientransparenzgesetz

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (BVG Medienkooperation und Medienförderung – BVG MedKF-T) wird wie folgt geändert:

 

1.    In § 1 Abs 1 entfällt die Wortfolge „samt den für die Erfassung der Rechtsträger erforderlichen Daten (Namen, Adressen, vertretungsbefugte Organe)“

 

 

Begründung:

 

Der Rechnungshof soll mit dieser Gesetzesänderung von unnötigen administrativen Tätigkeiten entlastet werden. Dies ist umso wichtiger, als das für die Prüfungstätigkeit verfügbare Budget des Rechnungshofs in den letzten Jahren trotz zusätzlicher Aufgaben sank.

Seit dem 1.1.2012 hat der Rechnungshof eine Liste aller Rechtsträger, die seiner Kontrolle unterliegen, an die KommAustria zu übermitteln. Diese Liste ist halbjährlich zu aktualisieren und hat nebst dem Namen des Rechtsträgers auch die Adressen und die vertretungsbefugten Organe zu enthalten. Der Rechnungshof gab den ihm dadurch entstehenden Mehraufwand mit 680 Manntagen pro Jahr an.

Da die KommAustria aber bei Verstößen gegen die Transparenzbestimmungen durch öffentliche Rechtsträger ohnehin die Zustellungsbevollmächtigten neu ermittelt, stellt die laufende Aktualisierung von Organen und Adressen der Rechtsträger einen unnötigen Mehraufwand dar und kann entfallen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Rechnungshofausschuss vorgeschlagen.