904/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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Parlamentarische Materialien

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die Zentralmatura (bzw. Standardisierte Reife- und Diplomprüfung) kommt nicht aus den Schlagzeilen. Nach wie vor ist unklar, ob die zentrale Aufgabenstellung und die Beurteilung an Hand von Beurteilungsrastern valide und vergleichbare Ergebnisse bringen werden. Die in diesem Schuljahr erstmals flächendeckend an allen AHS stattfindende Zentralmatura hat bisher vor allem zur Verunsicherung bei den SchülerInnen und Ärger bei den Lehrkräften geführt.

 

Bei der Probeklausur für die Zentralmatura wurden 28% der abgegebenen Arbeiten negativ beurteilt. Ein Drittel der Maturantinnen und ein Viertel der Maturanten wurden mit „Nicht genügend“ beurteilt. Das Ergebnis war deutlich schlechter als der langjährige Durchschnitt an Maturaarbeiten. Viele Schülerinnen und Schüler waren von der negativen Beurteilung überrascht. Das bedeutet, dass SchülerInnen, die bisher mit guten oder durchschnittlichen Noten auf ein „Durchkommen“ bei der Matura hoffen durften, deutlich stärker gefährdet sind, mit „Nicht genügend“ auf ihre schriftliche Klausurarbeit beurteilt zu werden. Vielfach dürfte an den Schulen die Umstellung des Unterrichts auf die neuen Prüfungsformate noch nicht ausreichend gelungen sein. Auch bei den Lehrkräften gibt es in Bezug auf die Beurteilung der Arbeiten große Unsicherheiten. Die vorgegebenen Beurteilungsraster, die eigentlich eine nachvollziehbare und gleiche Beurteilung gewährleisten sollen, sind unübersichtlich und lassen zum Teil großen Interpretationsspielraum. In einigen Fällen sind die Kriterien für „Gut“ und „Sehr gut“ gleichlautend oder logisch nicht nachvollziehbar.

 

Bislang war die Bundesministerin für Bildung und Frauen nicht bereit oder in der Lage, einen funktionierenden Notfallplan zur Beseitigung der Probleme im Zusammenhang mit der Zentralmatura vorzulegen und damit der massiven Verunsicherung bei SchülerInnen und LehrerInnen entgegen zu wirken.

 

Die Grünen haben daher am 25.2. einen Antrag betreffend einen derartigen „Notfallplan“ eingebracht und damit einen Weg aus der Krise aufgezeigt: SchülerInnen, die bei der Matura überraschend eine negative Beurteilung ihrer Klausurarbeit erhalten haben, sollen auch in Österreich eine Möglichkeit haben, eine Note zu erhalten, die ihrer langfristigen Leistung entspricht. In die Gesamtnote der Reifeprüfung soll bei negativer Beurteilung daher die Abschlussnote der letzten Schulstufe mit einbezogen werden. Damit kann die negativ beurteilte Klausurarbeit maximal auf ein „Genügend“ ausgebessert werden.

 

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen ist daher dringendst gefordert, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verunsicherung im Zusammenhang mit der Zentralmatura zu beseitigen und etwa im Wege des aufgezeigten Notfallplans die Abschlussnote der letzten Schulstufe bei negativer Beurteilung der Klausurarbeit einzubeziehen. Andernfalls bestünde bei den AntragstellerInnen kein Vertrauen mehr in die Bundesministerin für Bildung und Frauen.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesministerin für Bildung und Frauen wird gemäß Art 74 B-VG das Vertrauen versagt.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.