907/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Eva Glawischnig; Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Straftatbestand: Verteidigung von Menschenrechten und freie Meinungsäußerung - Freiheit für den Menschenrechtsaktivisten und Anwalt Waleed Abulkhair

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Mit zahlreichen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Initiativen auf der ganzen Welt ist es in den ersten Wochen des Jahres 2015 gelungen, die Fortsetzung der Auspeitschung von Raif Badawi zu verhindern. Nicht zuletzt auch das Engagement von Bundesminister Kurz hat dazu beigetragen, dass die Regierung Saudi Arabiens reagieren musste, die weitere Auspeitschung des verurteilten Bloggers nunmehr seit 16. Jänner Woche für Woche abgesagt wird und dessen Fall zur Verhandlung an das Kriminalgericht zurückverwiesen wurde.

Mit der Verweisung an das Kriminalgericht tritt ein weiterer Aspekt des Verfahrens gegen Raif Badawi in den Vordergrund, der in etwa ebenso erschütternd ist, wie die Verurteilung selbst, aber angesichts der Unfassbarkeit der Bestrafung einer Meinungsäußerung mit 1000 Peitschenhieben und 10 Jahren Haft bisher untergegangen ist: Die Verurteilung von Badawis Anwalt, Waleed Abulkhairs, nach dem Saudischen Anti-Terrorgesetz zu 15 Jahren Haft.

Ebenso wie Raif Badawi hat sich Waleed Abulkhair nichts zu Schulden kommen lassen, außer seine Meinung öffentlich geäußert und seine MandantInnen – vielfach MenschenrechtsaktivistInnen – verteidigt zu haben. Waleed Abulkhairs Strafe von 15 Jahren Haft wurde vom Berufungsgericht am 18. Februar 2015 bestätigt.

Die Verurteilung des Anwalts hat unmittelbare Auswirkungen auf Raif Badawi selbst, weil er im bevorstehenden neuerlichen Verfahren vor dem Kriminalgericht nicht nur auf seinen selbstgewählten Anwalt verzichten muss, sondern sich – und das ist angesichts der Verurteilung Waleed Abulkhairs menschlich nachvollziehbar – gegenwärtig in Saudi Arabien kein einziger Anwalt findet, der bereit wäre, Raif Badawi zu verteidigen. Dass das zur Abschreckung all jener dienen soll, die sich im Land für Menschenrechte einsetzten, liegt auf der Hand.

Damit aber wird jedes Verfahren zur Farce.

Waleed Abulkhair hat sich ebenso wie Raif Badawi keines Verbrechens schuldig gemacht: Er hat öffentlich und gewaltfrei seine Meinung vertreten sowie die Interessen seiner KlientInnen gewahrt. Ohne freie Meinungsäußerung sowie ohne Möglichkeit eines fairen Verfahrens und einer ordentlichen Verteidigung vor Gericht gibt es keine Menschenrechte.

Es ist daher nicht nur im Sinne Raif Badawis oder Waleed Abulkhairs, sondern zum Schutz aller DissidentInnen in Saudi Arabien geboten, sich auf internationaler Ebene ebenso wie gegenüber den Saudischen Behörden für die Freilassung Waleed Abulkhairs einzusetzen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird ersucht, gemeinsam mit den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gegenüber den Behörden Saudi Arabiens für die sofortige Freilassung des Menschenrechtsaktivisten und Anwalts Waleed Abulkhair einzutreten.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.