908/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Crowdfunding Gesetz als attraktiver Rechtsrahmen

 

 

BEGRÜNDUNG

In den vergangenen Jahren ist es für Unternehmen zunehmend schwieriger geworden, die Finanzierung ihrer Unternehmen über Banken zu sichern., Insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe sowie Ein-Personen-Unternehmen ist der Zugang zu Bankkrediten sehr eingeschränkt und mit hohen  Auflagen verbunden. Laut Mittelstandsbericht 2014 ist der prognostizierte Durchschnitt an Neukreditvergaben in Österreich der niedrigste seit 2009, und “die Entwicklung der vergangenen Jahre (2008-2014) zeigt, dass die Kreditrichtlinien (z.B. Zinssätze, Gebühren, Sicherheitserfordernisse) fast ausschließlich verschärft oder auf gleichem Niveau belassen wurden.“[1] Das behindert nicht nur die Entwicklung einzelner Betriebe, sondern trifft mittelfristig den gesamten Wirtschaftsstandort und damit auch die Arbeitsplätze. 

 

Für alternative Finanzierungsformen – wie z.B. Crowdfunding, Risikokapital oder Projektfinanzierungen mit BürgerInnenbeteiligung – fehlt aber derzeit in Österreich noch immer ein attraktiver gesetzlicher Rahmen.

 

Der Zugang zu alternativen Finanzierungsmodellen für Unternehmen und innovative Projekte muss erleichtert werden. BürgerInnen sollen sich einfach, kostengünstig und rechtssicher an Unternehmen und innovativen und sozialen Projekten – jenseits von Banken – direkt beteiligen können – u.a. in der Region zur Unterstützung der Energiewende oder von sozialen Anliegen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.3.2015 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der einen Vorschlag für einen attraktiven innovativen Rechtsrahmen für alternative Finanzierungsformen, insbesondere Crowdfunding, Risikokapital und Finanzierungen mit BürgerInnenbeteiligung enthält, der es BürgerInnen ermöglicht, sich einfach, kostengünstig und rechtssicher an Unternehmen und innovativen und sozialen Projekten – jenseits von Banken – direkt zu beteiligen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss  vorgeschlagen.



[1] Mittelstandsbericht 2014, S.140