913/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 25.02.2015
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Entschliessungsantrag
§ 26 iVm § 21 GOG-NR
der Abgeordneten Ing. T. Schellenbacher, Dr. W. Rosenkranz
und anderer Abgeordneter
betreffend Gebühren für die Ausstellung von Reisepässen an Minderjährige
Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr wird für Kinder ein Reisepass um € 30.- ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer für Pässe von Kindern richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder und beträgt bis zum 2. Lebensjahr 2 Jahre und vom 2. bis zum 12. Lebensjahr jeweils 5 Jahre.
Ab dem 12. Geburtstag gilt der Reisepass 10 Jahre und kostet € 75,90, für Kinder unter zwölf Jahren kostet das Reisedokument lediglich € 30,00.
Da sich ein junger Mensch zwischen dem 12. und 22. Lebensjahr ganz wesentlich verändert, ist es naheliegend, dass gerade in Zeiten immer strenger werdenden Sicherheitsbestimmungen Jugendliche für ihre Einreise in manche Staaten aktuelle Personaldaten vorzuweisen haben, wodurch eine nicht nachvollziehbare Mehrbelastung für Familien entsteht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Gebührengesetz dahingehend zu ändern, dass die Gebühr von € 30,00 für die Ausstellung eines Reisepasses für alle Minderjährigen gilt.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.