914/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mölzer, Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Sicherung von Klein- und Kleinstschulen

 

Im ländlichen Raum leiden aufgrund der demographischen Entwicklung kleine Schulen oft an drastischem Rückgang der Schülerzahlen. Es wäre sinnvoll, künftig mehrere kleine Schulen von einer einzigen Direktion leiten zu lassen. Das bringt den Vorteil, dass für die einzelne Kleinstschule kein eigener Direktor benötigt wird und so durch diese Maßnahme der Verwaltungsapparat effizienter und sparsamer gestaltet werden kann. Dadurch können auch die Standorte kleiner und kleinster Landschulen für die Zukunft gesichert werden. Ein Beispiel dafür, dass das System einer Direktion sogar für alle Schulen eines Schulsprengels funktioniert, ist Südtirol. So kann „die Schule im Dorf gelassen“ und ein positiver Beitrag zur Schulverwaltungsreform geleistet werden. Die bisherige Regelung ist zu unflexibel, was die Vertreter der Bundesländer in der 4. Sitzung der XXIV. Gesetzgebungsperiode des Unterausschusses des Verfassungsausschusses zur Schulverwaltungsreform bestätigten.
Auch die Bundesministerin für Bildung und Frauen hat sich im Unterrichtsausschuss am 28.1.2015 für größerer Verwaltungseinheiten im Schulbereich ausgesprochen.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Erweiterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung von Schulverbänden von mehr als zwei Schulen zuzuleiten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.