916/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Carmen Schimanek,

und weiterer Abgeordnete

betreffend Berechnung der negativen Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Pensionshöhe

 

Es ist unbestritten, dass insbesondere Frauen in Folge von Kinderbetreuungspflichten viele Jahre an Erwerbstätigkeit verlieren oder Teilzeit arbeiten.

Nahezu jede zweite Frau begründet die Notwendigkeit von Teilzeitarbeit eben mit Kinderbetreuungspflichten.

Wir Freiheitliche sind der Überzeugung, dass gerade in den ersten Lebensjahren eines Kindes eine enge Beziehung zu Mutter und Vater von ganz entscheidender Bedeutung ist, und es daher Aufgabe des Staates ist, derzeit bestehende Benachteiligungen, die insbesondere für Frauen aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen infolge von Kinderbetreuung entstehen, zu beseitigen.

Es ist erwiesen, dass es bei gänzlich fehlenden Erwerbszeiten oder Teilzeitarbeit im Vergleich zu durchgängig Vollzeitbeschäftigten Personen zu nicht unerheblichen Nachteilen kommt, die jedoch erst mit Ende des Erwerbslebens in Form von niedrigeren Pensionen zum Tragen kommen.

Um Klarheit über die genauen Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Pensionshöhe zu bekommen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:


 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter anderem in Zusammenarbeit mit der Pensionsversicherungsanstalt Szenarien zu berechnen, die darlegen, wie sich Phasen von Teilzeitarbeit auf die Pensionshöhe im Vergleich zu durchgängigen Vollzeitbeschäftigungen konkret auswirken und in der Folge dem Nationalrat über die entsprechenden Ergebnisse zu berichten.“

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Gleichbehandlungsausschuss.