918/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller,

und weiterer Abgeordneter

betreffend bessere Unterstützung für Familien mit Folgegeburten im Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgeldes

 

 

Gemäß § 5 Abs. 5 Kinderbetreuungsgeldgesetz endet der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld spätestens mit Ablauf jenes Tages, welcher der Geburt eines weiteren Kindes bzw. der Adoption (In-Pflege-Nahme) eines jüngeren Kindes vorangeht.

Dies führt in der Praxis dazu, dass in die Überlegungen betreffend Familienplanung - soweit möglich – die Frage der Minimierung eines möglichen finanziellen Verlustes durch sich allenfalls überschneidende Zeiträume des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld miteinbezogen wird.

Familien, die den Abstand zwischen zwei Kindern nicht so „gestalten“ können, dass der Kinderbetreuungsgeldanspruch für das erst geborene Kind bei Geburt des Zweiten nicht mehr gegeben ist, haben einen finanziellen Nachteil gegenüber jenen Familien, denen dies „gelingt“.

Ob also eine Familie den maximal möglichen Kinderbetreuungsgeldbezug je Kind trotz zweier relativ rasch aufeinanderfolgender Geburten lukrieren kann, ist letztlich eine Frage des Zufalls oder – wenn auch eingeschränkt - der Planung.

Aus diesem Grund fordern die unterfertigten Abgeordneten, dass die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes nicht mehr durch die Geburt eines weiteren Kindes beendet werden soll und stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes für ein Kind nicht mehr durch die Geburt eines Geschwisterkindes beendet wird sondern dann für beide Kinder ausbezahlt wird.“

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Familienausschuss.