927/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Einführung des Unterrichtsfachs „Ethik und Religionen“

 

In einer zunehmend fragmentierten Gesellschaft erreichen traditionelle Formen der Wertevermittlung nur mehr einen Teil der Kinder und Jugendlichen. Ein Unterrichtsfach „Ethik und Religionen“ ermöglicht es allen Kindern und Jugendlichen, gemeinsame Sichtweisen auf die Fragestellungen menschlichen Handelns und des Zusammenlebens zu entwickeln, die von demokratischen Grundvorstellungen getragen und von einer kritisch hinterfragenden Position begleitet sind.

Ein gemeinsamer „Ethik und Religionen-Unterricht“ ist ein wichtiger Träger für eine pluralistische, offene und demokratische Gesellschaft. Der Bereich der Ethik widmet sich den Voraussetzungen und Kriterien rationalen menschlichen Handelns. Fragen des moralischen Handelns, insbesondere hinsichtlich seiner Begründbarkeit und Reflexion, stehen im Zentrum. Das Wissen über Religionen wiederum gehört zur Allgemeinbildung, da Religionsgemeinschaften wichtige Akteure in unseren Gesellschaften sind. Wissen über Religionen stärkt junge Menschen in ihrer autonomen Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit. Darüber hinaus stärkt es das wechselseitige Verständnis in unserer pluralistischen Gesellschaft.

Mit dem Unterrichtsfach „Ethik und Religionen“ wird eine Lücke geschlossen, die sich aus dem derzeit fehlenden Angebot einer für alle Heranwachsenden verbindlichen Wertevermittlung im Rahmen des staatlichen Bildungsauftrags ergibt. Das Schulfach soll daher ein verpflichtendes Unterrichtsfach ab dem ersten Schuljahr sein. Besondere Erfordernisse gibt es hinsichtlich der Qualitätssicherung. Zunächst ist eine standardisierte Ausbildung an Hochschulen einzuführen. Der Wahl der Lehrbeauftragten ist spezielles Ausgenmerk zu schenken. Politische und weltanschaulich-religiöse Unabhängigkeit sind wichtige Anforderungen, die auch mit laufenden Evaluierungen zu gewährleisten sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert,  an allen Schultypen ab der ersten Schulstufe ein eigenständiges Pflichtfach „Ethik und Religionen“ einzuführen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.