931/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend gesonderte Vereinbarungen zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

 

Aufgrund der Tatsache, dass Kindesentziehungen durch einen Elternteil keine Seltenheit sind, gibt es zur Regelung internationaler Obsorgestreitigkeiten mehrere Rechtsquellen, wie etwa die Brüssel IIa-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000) oder das HKÜ (Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung). Letzteres zählt inzwischen zwar rund hundert Länder weltweit zu seinen Vertragsstaaten, wodurch eine unverzügliche Rückführung ermöglicht wird - nicht so Ägypten. Es ist daher eine Notwendigkeit, dass Österreich mit jenen Staaten, welche nicht Teil dieses Übereinkommens sind, in Verhandlungen tritt und gesonderte Vereinbarungen über Rückführungen trifft, um effektive Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, mit jenen Staaten, welche nicht Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sind, gesonderte Vereinbarungen zur rechtlichen Durchsetzbarkeit von Rückführungen zu treffen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.