933/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Finanzierung Rechtsberatung

Durch Ausschreibung des BMI wurden mit Rechtsberatung und Vertretung im fremdenpolizeilichen Verfahren und im Asylverfahren die ARGE Rechtsberatung (bestehend aus Diakonie und Volkshilfe) und der Verein Menschenrechte Österreich betraut. Daneben kam es auch zu vom BMI kofinanzierten Projekten im Zusammenhang mit dem Europäischen Flüchtlingsfonds.

Mit obigen Organisationen wurden Verträge abgeschlossen, wobei deren Leistungserbringung pauschal abgegolten wird.

Die momentan vorgesehenen Pauschalbeträge lauten wie folgt:

Teilkategorie 1: Leistungen im Zulassungsverfahren: 203 Euro

Teilkategorie 2: Leistungen im Beschwerdeverfahren: 221,50 Euro

Teilkategorie 3: Leistungen im Zusammenhang mit Schubhaftbeschwerden, Rückkehrentscheidungen und Festnahmeaufträgen: 200,55 Euro

Die Abgeltung der erbrachten Leistungen entsprechen allerdings nicht dem tatsächlichen Aufwand der erbrachten Leistung. Beispielsweise kann eine 30-minütige Rechtsberatung nicht mit einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung und der dafür notwendigen Vorbereitung gleichgesetzt werden.

Die Pauschalbeträge sind daher dementsprechend anzupassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, die für die Rechtsberatung vorgesehenen Pauschalbeträge dem tatsächlichen Aufwand der erbrachten Leistungen, der durchaus unterschiedlich ausfällt, anzupassen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.