937/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Pock, Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend einer Studie zu personenbezogenen Parametern für die Bemessung von Sozialleistungen

Laut Statistik Austria sind Frauen mit einer Quote von 20% häufiger armuts- oder ausgrenzungsgefährdet als Männer (16%). Schwieriger wird es, wenn man sich diese Kennzahlen im Detail ansehen will:

"Bezogen auf die Haushaltseinkommen sind in Österreich 14,4% der Bevölkerung armutsgefährdet, das entspricht 1,2 Millionen Menschen. Geschlechtsspezifische Unterschiede können auch hier nicht bzw. nur unzureichend dargestellt werden. Der Unterschied zwischen Männern (12% Armutsgefährdung 2012, Personen ab 20 Jahre) und Frauen (15%) ist relativ gering. Grund dafür ist, dass die Armutsgefährdungsquote anhand der Haushaltseinkommen berechnet wird: Alle Einkünfte im Haushalt werden zusammengerechnet und dann eine Gleichverteilung innerhalb des Haushaltes angenommen. Eine Differenz zwischen dem Armutsrisiko von Männern und Frauen kann daher nur für Einpersonenhaushalte beobachtet werden." - Statistik Austria, Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung

Im Sinne einer adäquaten statistischen Abbildung der Armutsgefährdung von Frauen und Männern wäre es sinnvoll, diese personen- und nicht haushaltsbezogen zu berechnen. Das selbe gilt überdies für die Bemessung von Sozialleistungen: Unter anderem wird die Notstandshilfe auf Basis von haushaltsbezogenen Parametern bemessen, was die wirtschaftliche Unabhängigkeit von von Armut gefährdeten Frauen massiv einschränkt. Unter diese Leistungen der sozialen Sicherung fällt unter anderem auch die Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung. Mit einer haushaltsbezogenen Bemessung wird die ökonomische Abhängigkeit vom Partner zementiert. Die Bundesregierung will aktiv dem Armutsrisiko von Frauen entgegenwirken; insofern wäre es relevant, zu erheben, welche budgetären Auswirkungen eine solche Umstellung von haushalts- auf personenbezogene Parameter haben würde.

Eine Analyse zur personenbezogenen Armutsgefährdung und gleichzeitig einer Modellierung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Umstellung von haushalts- auf personenbezogene Parameter würde Aufschluss darüber bringen, wie hoch die Diskrepanz zwischen Männern und Frauen in diesem Zusammenhang ist sowie welche sozialpolitischen Implikationen sich in einem zweiten Schritt davon ableiten ließen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Minister für Arbeit und Soziales werden aufgefordert, eine Studie zu den budgetären Implikationen einer Umstellung von personen- auf haushaltsbezogene Parameter zur Bemessung von Sozialleistungen zu erstellen sowie in der statistischen Erfassung von Armutsgefährdung seitens offizieller Stellen ebenfalls personenbezogene Kennzahlen auszuweisen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.