941/A XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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Antrag

 

 

der Abgeordneten Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2015, geändert wird (Kraftfahrgesetz 1967 - KFG. 1967)

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2015, wie folgt geändert wird:

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2015, wird wie folgt geändert:

 

1. In §99 Abs. 5 lautet der letzte Satz:

"Unbeschadet der Bestimmungen über die Verwendung von Fernlicht und von Nebelscheinwerfern ist bei einspurigen Krafträdern während des Fahrens stets Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu verwenden."

 

 

Begründung

 

Tagfahrleuchten sind verbrauchsarme und langlebige Leuchten, welche im Vergleich zum Abblendlicht die Sichtbarkeit eines Fahrzeugs für die anderen Verkehrsteilnehmer_innen optimieren. Mittlerweile sind immer mehr Modelle einspuriger Kraftfahrzeuge mit eben diesen Tagfahrleuchten ausgestattet. Das Anbringen von weißen Tagfahrleuchten bei Motorrädern auf Basis der ECE Regelungen 53 (Anbau Licht Krad) und 87 (Tagfahrleuchten) ist zudem bereits seit dem Jahr 2009 gestattet.

In Deutschland wurde bereits auf den technischen Fortschritt auch im Rahmen der Gesetzgebung reagiert. Dort ist Tagfahrlicht bei guter Sicht seit 1. April 2013 dezidiert gestattet. Das österreichische Kraftfahrgesetz (§ 99 Abs 5 KFG) hingegen verpflichtet die Lenker_innen einspuriger Kraftfahrzeuge aktuell während der Fahrt stets das Abblendlicht einzuschalten. Demnach mangelt es in der aktuellen gesetzlichen Regelung im Kraftfahrgesetz mit Hinsicht auf die Verwendung der Tagfahrleuchten an Eindeutigkeit und Rechtssicherheit.

Zwar wurde im Juli 2013 seitens des bmvit auf Nachfrage bestätigt, dass eine Gesetzesänderung erforderlich ist und dass das Verkehrsministerium diesen Punkt im Rahmen der nächsten KFG-Novelle aufnehmen und berücksichtigen wird (Quelle: Motorradmagazin, Juli 2013 „LED it be“), bis dato wurde ein diesbezüglicher Vorschlag zur Gesetzesänderung dem Nationalrat allerdings nicht zugeleitet.

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.