949/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Open Data im Gesundheitswesen

 

Anfang vergangenen Jahres forderte die Österreichische Gesellschaft für Public Health (ÖGPH) im Rahmen einer Tagung "Open Data für das Gesundheitswesen". Gemeint ist damit die Zurverfügungstellung anonymisierter gesundheitsbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke. In anderen europäischen Staaten ist es bereits geübte Praxis, Daten aus dem Gesundheits- und Sozialsystem pseudonymisiert und unter Einhaltung strenger Datenschutzkriterien für Auswertungen im Bereich Public Health und damit als Grundlage für Richtungsentscheidungen betreffend das Versorgungssystem zur Verfügung zu stellen. In Österreich werden weiterreichende Entscheidungen betreffend das Gesundheit- und Pflegesystem hingegen ohne vollständige Offenlegung der jeweiligen Entscheidungsgrundlagen getroffen.

Dabei stünden die erforderlichen Daten grundsätzlich zur Verfügung: Sie werden schon heute routinemäßig für Leistungsabrechnungen erhoben - und zwar durch öffentlich finanzierte Einrichtungen. Open Data im Gesundheitswesen wäre daher auch ein Beitrag zum Ausgleich des zwischen Institutionen und Öffentlichkeit bestehenden Informationsungleichgewichts.

Bedenken in Hinblick auf etwaige Gefahren von Open Data kann dahingehend begegnet werden, dass es für die Versorgungsforschung vollkommen unerheblich ist, welche Daten welcher Person zuzuordnen sind. Wesentlich ist allein, welche Daten zur selben - vollkommen anonymen und damit auch nicht identifizierbaren - Person gehören. Auch gewinnen diese Daten erst durch Interpretation und Aufbereitung im Rahmen der Versorgungsforschung an Relevanz und Aussagekraft. Je mehr unabhängige Expertinnen und Experten an diesem Material arbeiten können, umso aussagekräftiger auch die Ergebnisse dieses für die Zukunft des Gesundheitswesens so maßgeblichen Forschungsbereichs. Eine Gefahr stellt Open Data im Gesundheitswesen damit nur für Reformunwilligkeit dar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, mit allen Institutionen des Gesundheitswesens (und insbesondere dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger) Gespräche betreffend die Umsetzung eines Projekts "Open Data im Gesundheitswesen" aufzunehmen und in einem ersten Schritt ein Konzept betreffend die verlässliche De-Anonymisierung der dazu erforderlichen Daten vorzulegen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.