951/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Leistungsschutzrecht

 

Zu den aktuellen EU-Vorhaben zählt auch eine Überarbeitung des Urheberrechtes. Der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat in diesem Zuge in den letzten Wochen mehrfach laut darüber nachgedacht, dass ein Leistungsschutzrecht für Pressverlage auf EU-Ebene eine sinnvolle Möglichkeit sein könnte. In Deutschland gibt es ein solches Gesetz bereits. Es trat am 1. August 2013 in Kraft und sieht vor, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln ("Snippets"), für ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Was danach geschehen ist, hat das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht bereits Ende 2012 in einer Stellungnahme antizipiert: Verleger wollen nicht aus Suchindizes gelöscht werden und Suchmaschinenbetreiber sind nicht bereit, Lizenzgebühren für Snippets zu bezahlen.

Das Gesetz hat also in Deutschland keinen Mehrwert gebracht, im Gegenteil: Presseverlage müssen, wenn sie weiterhin mit Snippets aufgeführt werden wollten, erhöhten bürokratischen Aufwand betreiben und Gratislizenzen vergeben, da die Suchmaschinenbetreiber dafür nicht zahlen wollen. Kleinere Suchmaschinenbetreiber und Dienste, die Inhalte entsprechend aufbereiten, werden benachteiligt, da sie im Gegensatz zum großen Konkurrenten Google oft nicht auf Gratislizenzen hoffen dürfen. Auch ist eine große Rechtsunsicherheit entstanden, unter welchen Umständen und bei welcher Größe ein Snippet nun lizenzpflichtig ist.

Selbst Presseverleger kritisieren das Leistungsschutzrecht, dass doch angeblich zu ihrem Schutz gedacht ist. Erst im Dezember letzten Jahres hatten Verlegerverbände einen offenen Brief an Oettinger geschrieben, in dem sie sich vehement gegen Entwicklungen, wie das neue spanische Leistungsschutzrecht, ausgesprochen haben. Dadurch würden neue Eintrittsbarrieren für Online-Dienste, aber auch für im Mediengeschäft Etablierte beim Verbreiten ihrer Inhalte im Internet geschaffen. Es handle sich um einen Rückschritt für eine vielfältige und wettbewerbsstarke Presse und würde insgesamt dem Internet und dem Journalismus schaden.

Allein diese beiden Beispiele aus der Praxis verdeutlichen gut, dass ein solches Gesetz für die gesamte EU keine Idee ist, die weiter verfolgt werden sollte. Viele weitere Argumente sprechen dagegen, wie beispielsweise der bereits bestehende klare Schutz vor unerlaubter Nutzung von Pressetexten im Urheberrecht und auch, dass ein erheblicher Anteil der Leser_innen überhaupt erst über Suchmaschinen zu den gesuchten Inhalten auf die Verlagsseiten gelangen. Gerade Suchmaschinen sorgen also für Zuleitung von Traffic auf die Seiten der Verlage - und bringen diesen damit bares Geld.

Diese Argumentation gilt selbstverständlich auch für ein mögliches Leistungsschutzrecht in Österreich.

Die österreichische Regierung muss sich hier klar auf EU-Ebene dagegenstellen, um ein solches Gesetzvorhaben im Keim zu ersticken und auch national ein solches Gesetz nicht auf den Weg bringen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene klar gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage auszusprechen und ein solches Gesetzesvorhaben auch national nicht zu verfolgen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.