955/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Niko Alm, Nikolaus Scherak, Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend keine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung

 

Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde vor fast einem Jahr vom Europäischen Gerichtshof komplett aufgehoben, da sie gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 7 GRC), das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten (Art 8 GRC) und gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Art 52 GRC) verstößt. Der österreichische Verfassungsgerichtshof folgte diesem Urteil und erklärte die nationale Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung im Juni 2014 für verfassungswidrig.

Wie Medienberichten zu entnehmen ist (vgl. http://derstandard.at/2000012090082/Vorerst-kein-EU-Vorschlag-zur-Vorratsdatenspeicherung, Artikel vom 24.02.2015) plant die EU-Kommission vorerst keinen neuen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Zuerst solle geprüft werden, ob es in den EU-Mitgliedsstaaten Unterstützung für ein solches Vorhaben geben könnte. Hier ist es wichtig, dass Österreich sich direkt auf EU-Ebene klar zu einem Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bekennt und sich vehement gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung einsetzt.

Klar ist: Absolute Sicherheit gibt es nicht. Unsere Sicherheitsbehörden leisten tagtäglich einen wichtigen Beitrag zu größtmöglichen Erhaltung unserer Sicherheit und können dazu bereits auf eine Vielzahl von Ermittlungsmaßnahmen zurückgreifen, auch im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes. Auf EU-Ebene gibt es ebenso bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung. Ein wichtiges Beispiel ist der Datenaustausch der Mitgliedsstaaten mit Europol und Eurojust, der bereits vor gut 10 Jahren vereinbart wurde - aber bislang immer noch nicht ausreichend genutzt wird! Das Europäische Parlament mahnte zuletzt am 10. Februar 2015  in seiner Entschließung über Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung nachdrücklich einen besseren Informationsaustausch zwischen den Rechtsdurchsetzungsbehörden an. Es würden nur 50 Prozent der Informationen über Terrorismus und organisierte Kriminalität von den EU-Mitgliedsstaaten an Europol und Eurojust weitergegeben. Es ist nicht nachvollziehbar, dass über neue Datensammlungen zur Massenüberwachung wie eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung nachgedacht wir, wenn bestehende Instrumente nicht einmal ansatzweise ausgeschöpft sind.

Terroristische und kriminelle Aktivitäten müssen selbstverständlich auch weiterhin nachdrücklich verfolgt werden - sie dürfen aber nicht als Rechtfertigung dienen, das Recht auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit oder andere Grundrechte unverhältnismäßig, anlasslos und dauerhaft einzuschränken und dazu immer neue Maßnahmen einzuführen. Sonst verlieren wir am Ende das, was unsere freie, demokratische Gesellschaft ausmacht.

Österreich hat nun die Chance, auf EU-Ebene und auch national klar Farbe zu bekennen und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen und auch auf nationaler Ebene ein solches Vorhaben nicht zu verfolgen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.