959/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Steinbichler, Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln

 

 

Die Forderung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelstandards (ENVI) des Europäischen Parlaments nach einer Herkunftsbezeichnung für Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln sollte sofort in Österreich umgesetzt werden.

 

Dabei sollte auch aus der Ausgelobung erkennbar sein, in welchem Land das Tier geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde. Nur so kann man die volle Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung erreichen.  Die eindeutige Kennzeichnung der Lebensmittel ist für das Vertrauen der Konsumenten, die Volksgesundheit und der Nachverfolgbarkeit im Falle eines Problems notwendig. Die bessere Nachverfolgbarkeit der Herkunft zwingt die Produzenten auf die sorgfältige Auswahl der Lieferanten zu achten. Wie aus dem Bericht des ENVI-Ausschusses hervorgeht, sieht die Beschaffungspraxis folgendermaßen aus:

 

„Die Beschaffung aus einer Vielzahl von Quellen innerhalb der EU ist vorherrschend bei Erzeugnissen auf Schweinefleischbasis, während hauptsächlich bei Erzeugnissen auf Rindfleisch- und Geflügelfleischbasis eine Beschaffung aus Quellen sowohl  innerhalb als auch außerhalb der EU zu verzeichnen ist. Lebensmittelunternehmer, insbesondere KMU, wechseln ihre Zulieferer häufig dreimal oder öfter pro Jahr, um eine angemessene Versorgung mit Rohstoffen zu einem akzeptablen Preis zu sichern.“[1]

 

Die Konsumenten verlangen schon lange eine lückenlose Herkunftskennzeichnung schon lange, sie wollen die Sicherheit haben, dass wenn Österreich drauf steht auch Österreich drinnen ist. So wie auch im ENVI-Ausschuss im Europaparlament besprochen wurde:

 

„Nach einer FCEC-Studie10 ist der Ursprung von Lebensmitteln der fünftwichtigste (47,4 %) von insgesamt elf Faktoren, die die Kaufentscheidung beeinflussen, nach  Geschmack (82 %), Mindesthaltbarkeitsdatum (62 %), Aussehen (61,3 %) und Preis (48,3 %). Nach der GfK-Verbraucherstudie über den Fleischmarkt ist das Ursprungsland der viertwichtigste Informationsaspekt (von insgesamt 15 Aspekten), auf den die Verbraucher beim Kauf von Fleischprodukten achten, das entspricht 48 % der Verbraucher in der EU; dabei sind kaum Unterschiede zwischen EU15 und EU12 festzustellen. Ursprung folgt auf Mindesthaltbarkeitsdatum (68 %), Preis pro Kilogramm (67 %) und Preis (67 %). Außerdem achten die Verbraucher in der EU bei Frischfleisch und Fleischzubereitungen eher (45 %) auf das Ursprungsland als bei Produkten auf Fleischbasis (38 %).“[2]

 

Deswegen erachten wir es für besonders wichtig zum Wohle der Konsumenten die Herkunft des Fleisches in allen Produkten nachvollziehen zu können.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Herkunftskennzeichnung neben Frischfleisch auch für Verarbeitungsfleisch einzuführen und zwar derart, dass der Ort der Geburt, der Mast und der Schlachtung des jeweiligen fleischliefernden Tieres beim Verkauf an den Konsumenten am Etikett verpflichtend angegeben werden muss.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss vorgeschlagen.



[1] http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/docs/com_2013-755_de.pdf

[2] Anhang D (Verbraucherumfrage) der „Study on the application of rules on voluntary origin labelling of

foods and on the mandatory indication of country of origin or place of provenance of meat used as an

ingredient“  zitiert in http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/docs/com_2013-755_de.pdf Seite 8