962/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung“

 

 

Aufgabe der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung ist die Förderung von Forschung, Technologie und Entwicklung in Österreich, insbesondere langfristig verwertbarer, interdisziplinärer Forschungsmaßnahmen. Die Stiftung wird aus den Mitteln des Bundes, der Österreichischen Nationalbank und des ERP-Fonds dotiert und sie vergibt die Fördermittel an die vom Bund getragenen Fördereinrichtungen. Konkret an die:

·         Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) - fördert die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung, unterstützt österreichische Unternehmen, Forschungsinstitutionen und Forschende und vertritt österreichische Interessen auf europäischer und internationaler Ebene.

·         Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) - Stärkung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit Österreichs im internationalen Vergleich sowie seiner Attraktivität als Wissenschaftsstandort.

·         Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) - soll unter besonderer Berücksichtigung der Interdisziplinarität, der wissenschaftsbasierten Bearbeitung gesellschaftlicher Herausforderungen sowie der Vermittlung neuer Erkenntnisse an die Öffentlichkeit Österreich als wissenschaftlich erfolgreiches, forschungsfreundliches Land weiterzuentwickeln.

·         Die Ludwig Boltzmann Gesellschaft - betreibt Spitzenforschung auf dem Gebiet der Life Sciences sowie der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften.

·         Die Christian Doppler Forschungsgesellschaft - trägt zum Aufbau einer Gesellschaft bei, in der Menschen ihre kreativen Fähigkeiten entfalten können.

·         Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) - Die AWS unterstützt Unternehmen durch die Vergabe von zinsgünstigen Krediten, Zuschüssen und Garantien.

Diese Fördereinrichtungen geben die Fördermittel anschließend an die Fördernehmer weiter.

 

Die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung sollte lediglich als Finanzierungsinstrument dienen und ausdrücklich keine neuen Verwaltungs- und Abwicklungsstrukturen schaffen und kann bei der Auswahl der geförderten Projekte nicht mitwirken. Durch die Gründung der Nationalstiftung 2004 ist eine zusätzliche Ebene im Förderungsvergabeprozess entstanden, die aber außer der Weitergabe von finanziellen Mitteln keine weitere Aufgabe erfüllt.

 

Von grundlegender Bedeutung für die Innovationskraft einer Volkswirtschaft sind hervorragend ausgebildete Menschen und eine gut ausgeprägte Grundlagenforschung. Die Grundlagenforschung bildet den ersten Schritt in der Innovations-Wertschöpfungskette, ist der Ausgangspunkt für revolutionäre neue Erkenntnisse und Innovationen und wird von den Unternehmen der Wirtschaft nur sehr spezifisch durchgeführt, da sich diese primär auf die Anwendung und wirtschaftliche Verwertung konzentrieren. In Österreich ist der Anteil der Grundlagenforschung mit ca. 19 % der gesamten Forschungsaufwendungen im internationalen Vergleich und insbesondere im Vergleich mit den Innovation-Leader gering. Es sollten daher die öffentlichen F&E-Fördermittel verstärkt in die Grundlagenforschung fließen. Deswegen wäre empfehlenswert den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) zu stärken, der primär für die Förderung der Grundlagenforschung zuständig ist. Mit dieser Maßnahme würde man die Fördermittel des FWF von derzeit  ca. 200 Mio. € pro Jahr um ca. 40 % erhöhen und dadurch die in Österreich im Vergleich zu den Innovationsführern unterdotierte Grundlagenforschung ausbauen.

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Gesetzesvorschlag zu Beschlussfassung vorzulegen, mit dem die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung aufgelöst wird. Die finanziellen Mittel, die bis jetzt von der Nationalstiftung verwaltet wurden, werden in derselben Höhe und Form an den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung gehen. Die Fördermittel sollen primär in die Förderung der Grundlagenforschung fließen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.