963/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Reinhold Lopatka,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die Ausweitung des Mandats der UN-Mission MINURSO

 

Die Vereinten Nationen unterhalten seit 1991 die Mission für das Referendum in der Westsahara MINURSO (Mission des Nations Unies pour l’organisation d’un référendum au Sahara occidental). Das Mandat ist seitdem 42 Mal verlängert worden und umfasst heute vor allem die Überwachung des Waffenstillstands zwischen dem Königreich Marokko und der Frente POLISARIO in der Westsahara, die Räumung von Minen und Blindgängern sowie die Unterstützung von vertrauensbildenden Maßnahmen. Das Kernmandat von MINURSO, die Durchführung eines Referendums, in dessen Rahmen die Bevölkerung der Westsahara zwischen einer Integration in den marokkanischen Staat und der Unabhängigkeit wählen soll, konnte bislang nicht umgesetzt werden, weil sich die Konfliktparteien nicht darauf einigen können, wer bei dem Referendum abstimmungsberechtigt ist.

 

Trotz einer weiterhin angespannten Menschenrechtssituation, die eine friedliche Konfliktlösung erschwert, ist MINURSO eine der wenigen friedenserhaltenden Operationen der VN die über keine spezifische Komponente der Menschenrechtsbeobachtung im Mandat verfügt. Während sich die Frente Polisario für eine solche Mandatserweiterung ausspricht, lehnt Marokko dies ab. Frankreich hat im Sicherheitsrat bislang die Position Marokkos unterstützt und eine entsprechende Erweiterung des Mandats blockiert.

 

Zwar bescheinigte der UN-Generalsekretär in seinem letztjährigen Bericht zur Lage in der Westsahara sowohl Marokko als auch der Frente Polisario positive Schritte zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in ihren jeweiligen Einflussgebieten unternommen zu haben. Allerdings sehen sich insbesondere die marokkanischen Sicherheitsbehörden weiterhin erheblichen Vorwürfen von lokalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen ausgesetzt, schwere Menschenrechtsverletzungen zu begehen, darunter Vergehen gegen die Rede- und Versammlungsfreiheit, unfaire Gerichtsverhandlungen, und unmenschliche Behandlungen bis hin zu Folter.

 

Die Erweiterung des UN-Mandats um die Beobachtung der Menschenrechtslage in den von Marokko und der Frente Polisario kontrollierten Gebieten und Flüchtlingslagern wäre daher ein wichtiges Instrument, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und Vertrauen zwischen den Konfliktparteien aufbauen zu können. Eine Vertiefung der Zusammenarbeit Marokkos mit den Sonderberichterstattern der VN könnte wesentlich zur Verbesserung der Situation beitragen.

 

 

 

UN-Generalsekretär Ban Ki-moon kritisierte in seinem Bericht von April letzten Jahres zudem, dass es seinem Sonderbeauftragten und Chef von MINURSO nicht möglich ist, unabhängig zu zivilgesellschaftlichen Organisationen in den von Marokko kontrollierten Gebieten Kontakt aufzunehmen, weil Marokko dies mit der Begründung zurückweist, dass derartige Kontakte nicht vom UN-Mandat gedeckt seien. Diese Einschränkungen erschweren nach Ansicht des Generalsekretärs die Möglichkeiten von MINURSO, sich ein eigenes Bild der Lage in der Westsahara zu machen und Sicherheitsrat wie Generalsekretär zu informieren.

 

Da das MINURSO-Mandat im April 2014 aller Wahrscheinlichkeit nach erneut um ein weiteres Jahr verlängert wird, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

·      sich im Rahmen der EU dafür einzusetzen, dass im UN-Mandat von MINURSO die Überwachung der Menschenrechtssituation in der Westsahara  vorgesehen wird;

·       sich dafür einzusetzen, dass sich EU und Staatengemeinschaft gegenüber dem Königreich Marokko für eine Auslegung des Mandats aussprechen, die es MINURSO ermöglicht, eigenständige Kontakte zur Zivilgesellschaft in der Westsahara zu unterhalten;

·      sich dafür einzusetzen, dass die Sonderberichterstatter des VN-Menschenrechtsrates Zugang erhalten und die MR Situation in den betroffenen Gebieten überwachen;

·      den Konfliktparteien auch weiterhin die Abhaltung von Vermittlungstreffen in Österreich anzubieten, damit die Verhandlungen wieder aufgenommen werden können;

·         sich auf Ebene der EU sowie der Vereinten Nationen weiterhin für die volle Umsetzung der entsprechenden SR-Resolutionen einzusetzen und das Recht auf Selbstbestimmung der Bevölkerung der Westsahara zu unterstützen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss ersucht.