965/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Herbert Kickl, MMag. DDr. Hubert Fuchs, MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Abschaffung der Werbeabgabe

 

 

Die gesamte österreichische Wirtschaft befindet sich nicht zuletzt durch die Politik der rot-schwarzen Regierung in einer mehr als angespannten Lage. Ganz besonders unter regressiven Werbebudgets leidet dadurch die österreichische Medien-, Kommunikations- und Werbewirtschaft, die als Indikator für die ökonomische Entwicklung des Landes gilt.

 

Die Werbeabgabe ist ein Anachronismus und ein österreichisches Unikum, das dringend und zur Gänze abgeschafft gehört. Und dies nicht nur für Printmedien, sondern für alle Mediengattungen, die sie betrifft. Die bis zu 110 Millionen Euro Werbeabgabe jährlich - mit rund 47 Millionen Euro ist Wien Hauptnutznießer der Abgabe - gilt es in der höchst angespannten wirtschaftlichen Situation, in der sich die Werbewirtschaft befindet, frei zu machen, sodass diese Gelder wieder direkt in den Markt fließen könnten.

 

Bereits im Regierungsprogramm 2008 bis 2013 der österreichischen Bundesregierung war zum Thema Werbesteuer Folgendes nachzulesen:

 „10. Abschaffung der Werbesteuer

Werbung stellt ein wesentliches Finanzierungsinstrument der Medienwirtschaft dar. Hier sollte es daher zu weiteren Liberalisierungsschritten kommen. Angesichts der schwierigen Konjunktursituation können wichtige Impulse zur Beschäftigung und zum Wirtschaftsstandort gemeinsam mit dem Medien- und Kommunikationssektor gesetzt werden. Neben Infrastrukturprojekten und Investitionen im IKT-Bereich steht dabei die Abschaffung der Werbesteuer im Rahmen von Finanzausgleichsgesprächen im Fokus.“

 

In der Anfragebeantwortung 8322/AB vom 4.7.2011 auf die vom Nationalratsabgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl gestellte schriftliche Anfrage 8428/J bestätigte die damalige Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Fekter die Absicht die Werbeabgabe abzuschaffen mit folgenden Worten:

Aus dem Regierungsprogramm ergibt sich, dass „im Rahmen von Finanz-ausgleichsgesprächen die Abschaffung der Werbesteuer im Fokus steht.“ Gespräche über die Abschaffung der Werbeabgabe sind demnach ein Teil der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen.“

 

Die politischen Verantwortlichen, die seit Jahren somit lediglich Lippenbekenntnisse in Richtung Abschaffung der Werbeabgabe verlautbart haben, schauen bis heute leider tatenlos zu und muten schon ähnlich anachronistisch an wie die Werbeabgabe selbst, die ja ihren Ursprung als Ankündigungsabgabe bereits 1927 hatte und damals auf fünf Jahre beschränkt sein sollte. Das Befrieden von Länderinteressen dürfte Finanzminister Schelling auf Kosten der allgemeinen Wirtschaft wohl eher vorrangig erscheinen. Anders ist seine Vorgangsweise auch nicht zu erklären, da ein Bericht der Steuerreformkommission die Abschaffung der Werbeabgabe empfiehlt. Ebenso wollen der Wirtschaftsbund und die Wirtschaftskammer Wien die Werbeabgabe abschaffen.

 

Eine Abschaffung würde - auch vor dem Hintergrund von neuen drohenden Steuerbelastungen wie etwa die in Diskussion stehende Verdoppelung der Umsatzsteuer von zehn auf 20 Prozent für Zeitungen und Magazinen - nicht nur neue Arbeitsplätze schaffen, den Standort- und Wettbewerbsnachteil Österreichs aufheben, sondern auch wirtschaftliche Impulse setzen, die der gesamten Medien- und Werbebranche zugutekämen.

 

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Abschaffung der bundesweiten Werbeabgabe vorsieht.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Finanzausschuss.