971/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer                                                                                                      und weiterer Abgeordneter

betreffend Koordinierung sämtlicher "Töpfe" der Mobilitätsförderung

 

 

In der Sendung „Bürgeranwalt“ vom 10. Jänner 2015 brachte die Volksanwaltschaft ein Problem zur Sprache, von dem in Österreich seit kurzem etwa 1000  Menschen mit Behinderung betroffen sind: Der Mobilitätszuschuss wird behinderten Menschen, die nur einer geringfügigen Tätigkeit nachgehen, nicht mehr gewährt.

 

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales und damit das nunmehrige Sozialministeriumservice fühlt sich nur für jene Personen zuständig, die durch ihre Arbeit wesentlich zu ihrem Lebensunterhalt beitragen. Bei jener Frau, deren Fall in der besagten „Bürgeranwalt“-Sendung behandelt wurde, ist dies nach Ansicht eines Vertreters des BMASK nicht der Fall, weil sie nur zwei Stunden pro Woche angestellt ist. Daher wurde der Mobilitätszuschuss mit Anfang 2014 gestrichen.

 

Für die weitere Mobilitätsförderung in Form eines Fahrtkostenzuschusses für private Zwecke ist das jeweilige Bundesland zuständig. Dieses winkt im dargestellten Fall wiederum ab, weil die antragstellende Frau einer Arbeit nachgeht.

 

Menschen mit Behinderungen, die nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen - nicht zuletzt um am Gesellschaftsleben teilnehmen zu können -, werden damit benachteiligt.

 

Ähnlich gelagerte Fälle werden immer wieder an die zuständigen Politiker herangetragen. Volksanwalt Dr. Kräuter sieht in diesem Fehlen an Unterstützung auch einen Akt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, nach der es die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu unterstützen gilt.

 

Volksanwalt Dr. Kräuter ortet zu Recht im oben genannten Fall eine Lücke und fordert eine Koordinierung der Mobilitätsförderung von Bund und Ländern durch den zuständigen Bundesminister und die Sozialreferenten der Länder.

Eine nachhaltige Lösung im Sinne der Gerechtigkeit und Rechtssicherheit für die betroffenen Menschen ist ein Gebot der Stunde.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, ein Koordinationstreffen mit den Sozialreferenten aller Bundesländer einzuberufen, indem die Frage einer gerechten Mobilitätsförderung aus sämtlichen „Töpfen“ erörtert wird, mit dem Ziel einer nachhaltigen Lösung im Sinne der Gerechtigkeit und Rechtssicherheit für die betroffenen Menschen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.