976/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend die Einführung eines Gerichtsgebührenrechners

Der von der Europäischen Kommision erstellte Justizbarometer 2015 legt nahe, dass es für österreichische Konsumenten keine Möglichkeit gibt, online vorab Informationen über in einzelnen Verfahren anfallende Kosten einzuholen (vgl S 25 des Berichts). Informationen dieser Art sind aber essentiell für die Entscheidung den Gerichtsweg zu beschreiten oder sich außergerichtlich zu einigen. Vielen Betroffenen ist nicht klar, welche Kosten mit einem Verfahren verbunden sind. Derzeit können die genauen Kosten eines Verfahrens nur durch das Lesen der entsprechenden Gesetzestexte (GerichtsgebührenG,  GebührenanspruchsG, RAO, etc.) eruiert werden. Dies ist den Bürgern nicht zumutbar, da die Gesetzessprache kompliziert und die Struktur der Texte ungewöhnlich ist (Tarifposten etc.). Es macht daher Sinn, um Belastung der Gerichte durch Bürgeranfragen (zB bei Amtstagen) diesbezüglich zu vermeiden und Bewusstsein über die Kostenpflichtigkeit von Gerichtsleistungen zu erlangen, eine digitale Möglichkeit zur Errechnung der wahrscheinlichen Gebühren einzurichten. Der Rechner sollte auf der HELP.gv.at- Website zur Verfügung gestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, ein Konzept zur einfachen und klaren Informationen der Bürger_innen über Gerichtsgebühren zu erarbeiten. Die so online bereitgestellten Informationen sollen den Betroffenen eine klare Vorschau auf die gegebenenfalls anfallenden Kosten für ein Verfahren geben."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.