982/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.03.2015
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Entschließungsantrag

Antrag

gem. § 75 Abs. 1 GOG-NR

 

 

des Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug

 

 

Brigadier Heinz Hufler wurde im Oktober 2008 für fünf Jahre zum Milizbeauftragten des Bundesheeres bestellt. Nach Ablauf der fünf Jahre wurde kein neuer Milizbeauftragter bestellt. Auf Nachfrage im Landesverteidigungsausschuss wurde den Abgeordneten mitgeteilt, dass dem Minister dies bewusst sei und er nach der Reform wieder einen Milizbeauftragten bestellen werde.

Seit Herbst 2013, also seit mehr als eineinhalb Jahren, ist diese Funktion nun schon vakant.

 

Das Wehrgesetz 2001, BGBl. I Nr. 146/2001, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2015, normiert in § 32 a den Milizbeauftragten:

§ 32a. (1) Zur Wahrung und Förderung der Interessen der mit einer Funktion in der Einsatzorganisation des Bundesheeres betrauten Wehrpflichtigen des Milizstandes und Frauen, die Wehrdienst geleistet haben, hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport einen Milizbeauftragten für die Dauer von fünf Jahren zu bestellen. Wiederbestellungen sind zulässig. Der Milizbeauftragte soll besondere Kenntnisse und Erfahrungen über die Einsatzorganisation des Bundesheeres aufweisen oder über sonstige ausreichende einschlägige Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung verfügen.“

 

Hiebei handelt es sich um eine politisch motivierte, vorsätzliche Rechtsverletzung durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport zum Schaden des Österreichischen Bundesheeres.

 

Auf Grund des vorliegenden Gesetzesbruches stellen die unterfertigten Abgeordneten den


Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Nationalrat erhebt gem. Art. 142 Abs. 2 lit. b B-VG Anklage beim Verfassungsgerichtshof gegen den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug, wegen der Verletzung des § 32a Absatz 1 Wehrgesetz.

 

Der Nationalrat begehrt daher die Verurteilung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug. Mit der Vertretung der Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof wird Abgeordneter zum Nationalrat Rechtsanwalt Dr. Johannes Hübner beauftragt.“

 

Es wird ersucht, diesen Antrag dem Landesverteidigungsausschuss zuzuweisen.