983/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.03.2015
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend Valorisierungsbericht über die Umsetzung des „Islamgesetzes“

 

In der Sitzung des Verfassungsausschusses am 13.01.2015 gab es durch Experten, die zu einer Anhörung geladen wurden, und durch die Abgeordneten der Opposition heftige Kritik an der Regierungsvorlage „Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften“ (Islamgesetz) Die Kritik am Islamgesetz blieb in der beschlussfassenden Sitzung des Verfassungsausschusses am 12.02.2015 und in der Nationalratssitzung am 25.02.2015 sowie in der Sitzung des Bundesrates am 12.03.2015 unverändert.. Einer der Kritikpunkte war und ist, dass es nicht gelingen wird (Moschee-)Vereine, die sich nicht der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich IGGiÖ unterordnen wollen, um der Offenlegung ihrer Glaubensgrundsätze und dem Auslandfinanzierungverbot zu entgehen, aufzulösen.

Derzeit existieren 460 Moschee-Vereine, die das Personal und die anderen Ressourcen stellen und aufbringen, um ihre Moscheen zu erhalten. Die IGGiÖ selbst, ist für keine Moscheen verantwortlich, da sie selbst auch keine hat.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien und die Bundesministerin für Inneres, einen Bericht bis Ende Februar 2016 dem Nationalrat zuzuleiten, der insbesondere folgende Themen behandelt:

·   Auflösung von Moschee-Vereinen seit dem Inkrafttreten des Islamgesetzes

o   Auflösung wegen nicht Offenlegung der Glaubensgrundsätze

o   Auflösung wegen gesetzwidriger Auslandsfinanzierung (Auslandsfinanzierung: Durch welchen Staat, welcher Verein, welche Organisation usw.)

o   Auflösung aus anderen Gründen

·   Schließung von Moscheen (wie viele und aus welchen Gründen)

·   Satzungsänderungen von Moschee-Vereinen, um nicht mehr den Normen des Islamgesetzes unterworfen zu sein

·   Neue islamische Glaubensrichtungen und genehmigte Glaubensgemeinschaften seit Inkrafttreten des Islamgesetzes“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.