984/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.03.2015
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

betreffend Rufnummernunterdrückung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

 

 

Wenn Bürger einen Anruf von Justizbehörden erhalten, erscheint am Bildschirm des Mobiltelefons „Anonym“ beziehungsweise „Unbekannter Teilnehmer“. Außeracht gelassen wird die Problematik, dass betroffene Personen nicht zurückrufen können. Darüber hinaus ist es mittlerweile in der Bevölkerung Usus, bei anonymen Anrufern nicht mehr abzuheben, da oft Telefonstreiche, Meinungsumfragen oder andere Callcenter dahinterstecken. Eine Kontaktaufnahme mit Bürgern wird für die Gerichte und Staatsanwaltschaften dadurch erschwert.

 

Die „Krone“ berichtete schon 2011 über diese Problem bei der Exekutive:

„Obwohl die Menschen in Zeiten von Telefonbetrügern, Keilern und Werbeanrufern zusehends skeptisch reagieren, wenn auf ihrem Handydisplay bei einem Anruf der Vermerk "Anrufer unbekannt" bzw. "Private Nummer" aufleuchtet, werden seit 1. April bei allen Anrufen der österreichischen Exekutive vom Festnetz auf Mobiltelefone die Rufnummern aus Kostengründen unterdrückt. Ein Schuss, der nach hinten losgehen könnte, denn das neue System führt sowohl beim alltäglichen Kontakt mit den Bürgern als auch bei der internen Kommunikation zu Problemen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig bei Anrufen von Gerichten und Staatsanwaltschaften bei Bürgern die Rufnummern nicht mehr unterdrückt werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.