992/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Vereinfachung von Normen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

In einer hochtechnisierten Welt, in der insbesondere auch Vernetzung und Kommunikation eine zentrale Rolle spielt, nehmen Normen und Normungssysteme einen immer höheren Stellenwert ein. In dieser digitalisierten wie auch in der realen Welt sind Sicherheit, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit zentrale Aspekte des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens.

Grundsätzlich sind darum Normen im Sinne von einheitlichen, nachvollziehbaren und sicheren Standards zu begrüßen – gerade im technischen Bereich, in dem oftmals zu Beginn von Innovationen eine Vielzahl von konkurrierenden Entwicklungen passieren (z.B. Standards zur sicheren Datenkommunikation). Und ähnlich wie nationale Gesetze sind auch nationale Normen häufig internationalen Entwicklungen geschuldet und notwendig.

 

Allerdings treten in Österreich noch einige verkomplizierende Spezialitäten auf:

 

·        Nach der Erstellung von Normen werden diese häufig in die unterschiedlichen Baunormen in Österreich übernommen – und bleiben dort teilweise selbst nach Ablöse der Norm weiterhin zitiert, was für zusätzliche Verwirrung sorgt.

·        Verfügbarkeit von Normen: Warum in Gesetzen zitierte Normen nur in den Druckversionen der Bundesgesetzblätter zur Verfügung stehen, ist 2014 nicht mehr nachvollziehbar (Stichwort Verwaltungsvereinfachung). Dazu kommt auch noch die teilweise unklare Verfügbarkeit von Normen, die lediglich auf Länderebene in Verwendung stehen. 

·        Das Erstellungsverfahren von Normen: in der ersten Phase (Entwurfsverfahren) ist eine kostenlose Stellungnahmemöglichkeit nach einmaliger Registrierung bereits vom ASI implementiert. In der zweiten, detaillierteren Erstellungsphase (Komiteeverfahren) hingegen ist die Teilnahme kostenpflichtig – und nicht als Paradebeispiel für Transparenz zu sehen.

 


Auch die Bundesregierung selbst hat bereits im Regierungsprogramm (Siehe Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, Seite 18) den Schwerpunkt Normungswesen identifiziert und neben dem medial verwendeten Begriff der Normenstrategie weitere Ziele definiert:

 

·        Schaffung einer österreichischen Normenstrategie (durch das BMWFJ);

·        Novellierung des Normengesetzes mit folgenden Schwerpunkten: Kontrolle des Normungsinstituts mit konkretem Aufsichtsrecht im Wirtschaftsministerium, Normung nur mehr auf Antrag, Einspruchsrecht gegen Normungsanträge und Schaffung einer Schlichtungsstelle, Neuausrichtung der Finanzstruktur des Normenwesens unter gleichzeitiger Entlastung der Anwender;

·        erleichterter Zugang zu Normen und zur Mitarbeit im Normungsprozess für KMU; mittelfristiges Ziel sollte der kostenlose Zugang zu den verbindlichen Normen sein.

 

Eine Umsetzung dieser Ziele ist bisher nicht erfolgt, obwohl die Betroffenheit durch Normen im Bereich der in Österreich prägenden KMU mit zunehmender Technisierung laufend ansteigt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet:

 

·        Eine kostenlose Zurverfügungstellung aller in Österreich geltenden (daher in Gesetzen zitierten) Normen – in einem zeitgemäßen Format (online).

·        Ein komplett transparentes Erstellungsverfahren von neuen / zu ändernden Normen: Ähnlich wie im Gesetzgebungsprozess sollte hier Stellungnahmen und Einwände sowie die handelnden und beschließenden Personen für jede BürgerIn öffentlich (Internet) ersichtlich sein. Somit soll eine breitestmögliche Kontrolle gewährleistet werden.

 

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert,

 

·        sämtliche Bundesgesetze auf doppelte, widersprechende und veraltete Normenverweise zu überprüfen und eine entsprechende Bereinigung in die Wege zu leiten.

·        an die Landesregierungen mit dem Ziel heranzutreten, das auch auf landesgesetzlicher Ebene eine entsprechende Überprüfung und Bereinigung erfolgt.
 


·        die Finanzierung des ASI – auch im internationalen Vergleich – zu prüfen. Zwar ist eine sparsame Mittelverwendung zu begrüßen, allerdings darf dabei nicht das Modell „wer zahlt, sagt an“ herauskommen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie  vorgeschlagen.