994/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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EntschlieSSungsantrag

Parlamentarische Materialienstenz

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bundeseinheitliche Regelungen im Bereich Persönliche Assistenz

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die von Österreich 2008 ratifiziert wurde, enthält in Artikel 19 das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Persönliche Assistenz ist dafür eine wichtige Voraussetzung.

2011 wurde im Nationalrat ein gemeinsamer Antrag zur Schaffung von bundeseinheitlichen Regelungen im Bereich der Persönlichen Assistenz beschlossen. Die daraufhin gegründete Bund-Länder-Arbeitsgruppe kam jedoch bis jetzt zu keinem abschließendem Ergebnis.

 

Im Herbst 2013 wurde Österreich von der UNO einer Staatenprüfung betreffend die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterzogen. Einer der Hauptkritikpunkte war die fehlende Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen der Persönlichen Assistenz in den Bundesländern.

 

Das UN-Komitee richtete an Österreich folgende Handlungsempfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt, dass der Vertragsstaat sicherstellt, dass die Programme persönlicher Assistenz ausreichende finanzielle Unterstützung bieten, um zu gewährleisten, dass eine Person selbstbestimmt in der Gemeinschaft leben kann. Der Ausschuss empfiehlt darüber hinaus, dass der Vertragsstaat seine Programme persönlicher Assistenz harmonisieren und erweitern soll, indem er persönliche Assistenz allen Personen mit intellektuellen und psychosozialen Behinderungen zur Verfügung stellt.“

 

Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020, der Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist im Kapitel 6.3. „Persönliche Assistenz“ folgende Maßnahme  enthalten:

 

„Erarbeitung des Konzeptes für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen“.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auszuarbeiten und dem Nationalrat eine diesbezügliche Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.