995/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Anerkennung einer Schädigung durch Contergan/Thaliomid bereits ab Geburtsjahrgang 1954

 

Erfreulicherweise ist derzeit ein Entwurf für ein Bundesgesetz in Begutachtung, mit dem eine Rentenleistung für Contergan-Geschädigte eingeführt werden soll. Damit wird eine langjährige Forderung der Betroffenen, die von den Grünen auch immer wieder mit Anträgen unterstützt wurde, endlich umgesetzt.

Ein Wermutstropfen besteht jedoch darin, dass in Österreich erst Betroffene ab dem Geburtsjahrgang 1956 als Contergan-Opfer anerkannt werden und in Folge Einmalzahlung und Rente beziehen können.

Uns ist jedoch ein Fall eines Betroffenen mit Geburtsjahr 1954 bekannt, wo mit  hoher Wahrscheinlichkeit eine Conterganschädigung festgestellt wurde. Eine Differentialdiagnose eines Holt-Oram-Syndrom konnte mittels eines Gentests  ausgeschlossen werden. Es gibt immer wieder Berichte, wonach der Wirkstoff Thaliomid bereits 1953/54 synthetisiert wurde und danach als Ärztemuster in Verkehr gebracht wurde. Eine Einbeziehung in die Untersuchungen und in Folge die  Erweiterung des Kreises der anerkannten Contergan-Opfer auf die Geburtsjahrgänge 1954 und 1955 wäre daher zu begrüßen. Laut unseren Informationen ist die Zahl der Betroffenen sehr gering und wird mit ca. 5 Personen geschätzt.

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Gesundheit den Personenkreis der anerkannten Contergan-Geschädigten, die in Folge eine monatliche Rente nach dem österreichischen Sozialentschädigungsrecht erhalten können, auf die Jahrgänge 1954 und 1955 auszuweiten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.