996/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Meldung und Veröffentlichung von Spitalsinfektionsraten

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Das Risiko, dass sich PatientInnen in medizinischen Einrichtungen zusätzliche Infektionen zuziehen, ist breit gestreut. Das reicht von der Besiedelung von Kathetern mit Keimen, über Wundinfektionen bei chirurgischen Eingriffen, die Übertragung von Spitalskeimen in Intensivstationen bis hin zur Übertragung durch Handkontakt mit Pflegepersonal und ÄrztInnen. Ungenügende Hygiene und falsche Anwendung von Antibiotika begünstigt auch die Etablierung von resistenten Keimen.  Diese Infektionen führen zu Komplikationen, längeren Aufenthalten im Krankenhaus und hohen Kosten. Pro Jahr sterben in Österreich zumindest 1.000 Menschen an Infektionen mit Spitalskeimen. Laut dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wären aber ca. 20 – 30 % dieser Krankenhausinfektionen mittels intensivierter Hygiene und der Etablierung von Kontrollprogrammen vermeidbar.

Die derzeit in Österreich existierenden Regelungen und Empfehlungen zur Vermeidung von Infektionen mit Krankenhauskeimen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert und werden nicht über eine zentrale Stelle koordiniert. Bundesweit verbindliche Hygienestandards gibt es bisher nur wenige.

Die Sterblichkeitsrate liegt z.B. bei einer Infektion mit Clostridium difficile bei ca.10 %.

Dennoch beteiligen sich derzeit aber nur elf von rund 200 österreichischen Krankenhäusern freiwillig an einem bestehenden Melde- und Überwachungssystem von Clostridium difficile-Infektionen. Das führt dazu, dass viel zu wenige Fälle gemeldet werden und das Problem verschleiert wird.

Lt. dem  WHO-Hygieneexperten Didier Pittet sollte die Meldung von Krankenhausinfektionen verpflichtend sein. Die Häufigkeit pro Krankenhaus sollte aus Transparenzgründen auch veröffentlicht werden. Natürlich müsse man dabei beachten, dass Spitäler und Abteilungen, die mehr Mehrfach- und Schwerkranke behandeln, auch höhere Komplikationsraten aufweisen, das könne man jedoch statistisch ausbalancieren.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der

-       ein für Krankenhäuser verpflichtendes und für die Bevölkerung transparentes Meldesystem von Infektionen mit Spitalskeimen sowie

-       bundesweit einheitliche und verbindliche Hygienequalitätsstandards inklusive zentraler Kontrollstelle

beinhaltet.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.