997/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Stufenplan zur De-Institutionalisierung im Behindertenbereich

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

2008 hat Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese enthält in Artikel 19 ein Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben und dürfen nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben.

 

Im Herbst 2013 wurde Österreich von der UNO einer Staatenprüfung betreffend die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterzogen. Einer der Hauptkritikpunkte war die mangelnde De-Institutionalisierung in Österreich.

 

„Das UN-Komitee nimmt besorgt zur Kenntnis, dass Berichten zufolge in den letzten zwanzig Jahren der Anteil der österreichischen Bevölkerung mit Behinderungen, die in Institutionen leben, gestiegen ist und  fordert hier größere Anstrengungen.“

 

Das UN-Komitee richtete an Österreich folgende Handlungsempfehlung:

 

„Das Komitee empfiehlt dem Vertragsstaat sicherzustellen, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen größere Anstrengungen für die De-Institutionalisierung unternehmen und es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, zu wählen, wo sie leben wollen.“

 

Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020, der Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist im Kapitel 6 „Selbstbestimmtes Leben“ folgendes enthalten:

 

 „Im Bereich des Wohnens ist ein umfassendes Programm der De-Institutionalisierung in allen neun Bundesländern notwendig. Dabei müssen Großeinrichtungen abgebaut und gleichzeitig Unterstützungsleistungen geschaffen werden, die auch für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen“

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert,  für den Bereich De-Institutionalisierung mit den Bundesländern einen verbindlichen Stufenplan auszuarbeiten und dem Nationalrat eine diesbezügliche Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.