998/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Frauenquoten in Aufsichtsräten

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Der Aufsichtsrat ist ein wichtiges Kontrollgremium in Unternehmen.

Laut einer AK-Studie ("Frauen-Management-Report 2014") erhöhte sich der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der größten 200 Unternehmen in Österreich 2014 um nur 0,5 Prozentpunkte - Österreich liegt hiermit unter EU-Durchschnitt. In fast einem Drittel der Unternehmen (65 von 200) sind überhaupt alle Spitzenpositionen männlich besetzt. Frauen als Aufsichtsratsvorsitzende gibt es nur in elf Firmen, lediglich zehn der Top-200-Unternehmen (5,0 Prozent) erreichen den Wert von 40 Prozent oder mehr Frauen. In den Geschäftsführungen ist der Frauenanteil noch niedriger: von 606 Positionen sind nur 34 mit Frauen besetzt (5,6%).

 

In den börsennotierten Unternehmen hat sich der Anteil von Frauen in Vorstandspositionen 2014 sogar von 3,3 auf 3,1 Prozent verringert. In den Aufsichtsräten der börsennotierten Firmen erhöhte sich der Anteil trotz zahlreicher freiwilliger Initiativen nur marginal, er liegt derzeit bei 12,0 Prozent (2013: 11,6 Prozent) und damit unter dem Ergebnis der Top 200 (13,9 Prozent) und der staatsnahen Unternehmen (33,0 Prozent).

 

Inzwischen haben sich die EU-Kommission und mehrere andere europäische Länder diesem Problem der Unterrepräsentanz von Frauen in Aufsichtsratsgremien gestellt.

Das erfolgreichste und konsequenteste Modell hat seit 2003 Norwegen - mit einer gesetzlich verpflichtenden 40 Prozent Quote für Frauen, die im Falle der Nichterfüllung mit Sanktionen bis hin zum Verlust der Börsenzulassung gekoppelt ist. Ähnliche Maßnahmen werden in einer Vielzahl anderer Länder wie in den Niederlanden, in Spanien, in Frankreich, in Schweden entweder bereits eingeführt oder heftig debattiert. Der Bundestag in Deutschland stimmte Anfang März 2015 mit großer Mehrheit für den Gesetzentwurf von Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD). Damit haben die Parlamentarier eine verbindliche Frauenquote von 30 Prozent bei der Neubesetzung von Aufsichtsräten von 108 börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen eingeführt. Gleichzeitig wird es künftig feste Zielvorgaben für rund 3.500 Unternehmen geben.

 

Ministerin Heinisch –Hosek bezeichnete den Beschluss im deutschen Bundestag als einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung und verwies darauf, dass Quoten in der Privatwirtschaft notwendig sind.

 

Bisher wurde in Österreich verabsäumt konkrete und verbindliche Vorgaben für eine angemessene Beteiligung von Frauen in Aufsichtsräten zu benennen. Durch eine freiwillige Verpflichtung der Wirtschaft ist keine Verbesserung der Situation zu erwarten. Daher braucht es nun eine gesetzliche Regelung, die auf den Abbau der gesellschaftlichen Benachteiligung von Frauen hinwirkt. Ein höherer Frauenanteil in den Führungsetagen österreichischer Unternehmen wäre allein schon aufgrund des demografischen Wandels ein realer wirtschaftlicher Wettbewerbsvorteil.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine stufenweise Anhebung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten von staatsnahen sowie börsennotierten Unternehmen auf mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2018 vorschreibt sowie für den Fall der Nicht-Erfüllung für die betroffenen Unternehmen Sanktionen vorsieht.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss  vorgeschlagen.