1003/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Cybermobbing, Sexting

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Sexting und Revenge Porn werden vor allem von Teenagern und jungen Erwachsenen praktiziert und umfasst die (private) Kommunikation über sexuelle Themen per SMS, via social media. Eine Studie in England (National Society for the Prevention of Cruelty to Children 20129 zeigte, dass der Großteil der weiblichen Jugendlichen von den männlichen Jugendlichen unter Druck gesetzt wird, eigene Bilder zur Verfügung zu stellen. Eine Erhebung unter Schweizer Jugendlichen (JAMES-Studie, 2012) ergab, dass nur 6% der Befragten erotische Medien von sich selbst versenden. 2012 lancierte die Schweizer Stiftung Pro Juventute eine Aufklärungskampagne gegen Sexting. In Deutschland kann Sexting bei Minderjährigen einen Verstoß gegen §184b oder §184c StGB begründen.

 

Erstmals hat in Österreich Saferinternet.at im Februar 2015 eine Studie zum Thema Sexting präsentiert. Bei einer repräsentativen Online-Umfrage wurden 500 Jugendliche von 14-18 Jahren zu Erfahrungen und Motiven rund um das Thema Sexting befragt. Die Studienergebnisse zeigen sehr deutlich, dass Sexting eine häufige Facette des Beziehungs- und Sexuallebens von Jugendlichen geworden ist: 51% der Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren kennen jemanden, der oder die schon einmal Nacktaufnahmen von sich selbst an andere geschickt hat. Ein Drittel (33%) hat selbst schon Fotos oder Videos erhalten, auf denen die oder der Abgebildete fast nackt oder nackt zu sehen ist. 16% der Jugendlichen gaben an, schon einmal Nacktaufnahmen von sich selbst erstellt und diese dann meistens auch verschickt zu haben.

 

Die weite Verbreitung von Sexting im Alltag zeigt sich auch daran, dass es 31% als „normal“ empfinden, ihren Partner/innen Nacktaufnahmen zu schicken. Jeder Zehnte (9%) sagt auch, dass es „normal“ sei, von der besten Freundin oder vom besten Freund Nacktaufnahmen zu kennen.

 

Mit der Zunahme von Sexting im Leben von Jugendlichen steigt auch die Anzahl der Probleme. Knapp die Hälfte aller Jugendlichen (46%) kennt jemanden, die oder der schon einmal Probleme mit Sexting hatte. Sexting geht zwar in den meisten Fällen gut, wenn aber etwas passiert, dann ist das oft mit sehr unangenehmen Erfahrungen für die Betroffenen verbunden. Die häufigsten Folgen im Bekanntenkreis der Befragten: Die Aufnahmen wurden im Freundeskreis verbreitet (81%), die Abgebildeten wurden verspottet (55%), die Aufnahmen wurden öffentlich gemacht (49%), die Aufnahmen wurden Eltern oder Lehrenden gezeigt (21%) und führten in 14% der Fälle zur Erpressung. Besonders betroffen sind in allen Fällen weibliche Jugendliche.

 

Die aktuelle Rechtslage in Österreich führt dazu, dass Sexting von Jugendlichen in vielen Fällen strafbar ist (zum Beispiel dann, wenn pornografische Aufnahmen weitergegeben werden). Es gelangen Bestimmungen zum Kampf gegen Kinderpornographie (§ 207a StGB) zur Anwendung.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Frauen und Bildung wird aufgefordert, einen

Maßnahmenplan vorzulegen, wie in Zukunft vor allem junge Frauen vor

Cybermobbing und Sexting geschützt werden können.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss  vorgeschlagen.