1010/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen

betreffend humanitäre Hilfe an die Ukraine

 

Im Konflikt in der Ostukraine sind nach Einschätzung der UNO mehr als 6.000 Soldaten und Zivilisten ums Leben gekommen, 13.400 Personen wurden verletzt und eine Million sind auf der Flucht. Fast fünf Millionen Menschen leben im umkämpften Osten der Ukraine und sind auf Unterstützung angewiesen. 500.000 Personen davon sind in unterirdischen Unterkünften oder Kellerräumen untergebracht. Die Wasser- und Stromversorgung versagt. Brotverteilungen müssen organisiert werden und der Bau von sanitären Einrichtungen und Schutzräumen ist dringend notwendig. Der UNO-Koordinator für humanitäre Hilfe in der Ukraine spricht von einer „humanitäre Krise“. NGOs warnen vor „drohender Massenarmut“ und das BMEIA stellt fest, dass die Situation in der Ukraine „katastrophal“ ist (APA 1.3.2015).

Österreich hat unterschiedliche Möglichkeiten, um die Situation in der Ukraine zu verbessern: Beitrag zu friedenssichernden Missionen, die Unterstützung des rechtsstaatlichen Aufbaus und nicht zuletzt direkte humanitäre Hilfe.

Derzeit beteiligt sich Österreich mit 16 Beobachter_innen an der OSZE „Special Monitoring Mission to Ukraine“ und wird bald zusätzlich bis zu 30 Personen im Rahmen dieser Mission entsenden. Das BMEIA hat bereits beschlossen, fünf Polizist_innen für die zivile "Beratende Mission der EU für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine - EUAM Ukraine" zu entsenden. (Wobei das BMF bald eine Entscheidung zur Finanzierung dieser Entsendung treffen sollte.) Um die Krisensituation in der Ostukraine zu bewältigen und das Leid der Betroffenen zu lindern, ist aber auch humanitäre Hilfe dringend notwendig.

Die Bundesregierung hat im vergangenen Oktober beschlossen, 240.000 Euro für humanitäre Projekte in der Ostukraine bereitzustellen. Mit diesem Geld wurde ein Hilfsprogramm für die Region Luhansk finanziert, welches vom österreichischen Roten Kreuz umgesetzt wurde.

Angesichts einer Million Vertriebener und fünf Millionen Menschen, die auf humanitäre Unterstützung angewiesen sind, wird jedoch deutlich, wie unzureichend dieser Beitrag ist. In einer Ausschussfeststellung vom 10.3.2015 im Rahmen der Tagung des außenpolitischen Ausschusses forderten auch die Regierungsparteien, dass sich die Bundesregierung für die rasche Verbesserung der humanitären Notsituation in der Ukraine einsetzt.

Die Ukraine ist Teil Europas und ein wichtiger Nachbarstaat der Europäischen Union. Sie war auch immer ein wichtiger Partner Österreichs, sowohl wirtschaftlich als auch zivilgesellschaftlich. Es ist unsere moralische Verpflichtung unsere Nachbarn in dieser Situation zu unterstützen. Eine Ausweitung des österreichischen Engagements im Bereich der humanitären Hilfe ist dringend notwendig.

Um den Betroffenen vor Ort sofortige und verlässliche Hilfe zu leisten, sollte am besten mit bereits lokal aktiven Organisationen kooperiert werden. So spielt beispielsweise die UNHCR eine Schlüsselrolle in der Betreuung von Vertriebenen. Außerdem sind mit der Caritas Österreich und dem österreichischen Roten Kreuz, zwei akkreditierte Partner der Austrian Development Agency im Osten der Ukraine aktiv. Alle sind gut vernetzt und schaffen es in einem Land, in dem die staatlichen Strukturen zusammenfallen, durch ihre Partnerschaften mit Schwesterorganisationen auf lokaler Ebene Menschen erfolgreich zu helfen. Ihre Hilfe kommt an und macht einen direkten Unterschied für Notleidende.

Mit einer Finanzierung von 2 Millionen Euro könnten beispielsweise 6.000 Personen mit Essen für 6 Monate versorgt werden und 2.000 Häuser, die durch den Krieg beschädigt wurden, repariert werden, um wieder wohntauglich zu sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierung soll unmittelbar eine Finanzierung in der Höhe von zwei Millionen Euro für humanitäre Hilfe in der Ostukraine beschließen. Zur Sicherung eine effiziente Verwendung, sollen diese Finanzmittel an bereits vor Ort aktive Organisationen vergeben werden"



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.