1011/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen

betreffend Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds

 

"Ein zentraler Auftrag der österreichischen Außenpolitik liegt in der Verpflichtung gegenüber den Menschen in den ärmsten und am meisten benachteiligten Regionen und Ländern dieser Welt". Das stellte die Regierung im Dezember 2013 fest und beschloss deshalb unter anderem "ausreichende Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen" zur Verfügung zu stellen und den jährlichen budgetären Rahmen für den Auslandskatastrophenfonds mit 20 Mio. Euro festzulegen, um "auf die wachsende Zahl humanitärer Krisen reagieren zu können" (Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018).

Momentan wird der Auslandskatastrophenfonds jährlich mit 5 Mio. Euro befüllt. In den vergangenen Budgetverhandlungen sah die Regierung aber keine Möglichkeit für eine Erhöhung der Mittel für 2015. Es ist begrüßenswert, dass die zuerst angekündigten Kürzungen der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit doch nicht umgesetzt wurden. Das rechtfertigt allerdings nicht Österreichs Entzug von Solidarität mit Opfern von Katastrophen.

Die Welt erlebt eine Häufung von Krisen, die sowohl durch Menschenhand als auch durch die Natur verursacht wurden und Millionen von Menschen als Opfer zur Folge haben. Seit dem zweiten Weltkrieg waren nicht mehr so viele Menschen auf der Flucht vor Verfolgung, Missständen und Not wie derzeit. Das zeigt die Notwendigkeit internationaler Solidarität. Hierbei ist es auch Österreichs Pflicht Unterstützung zu leisten, nicht zuletzt, um auch jenen Menschen in den Katastrophengebieten zu Hilfe zu kommen, die von den Medien bereits vergessen wurden.

Österreich gibt im internationalen Vergleich bescheiden wenig für humanitäre Hilfe aus. Dabei ist Österreich von der finanziellen Krise aber nicht weniger betroffen als andere EU-Mitgliedstaaten. Zum Vergleich lag das österreichische Pro-Kopf-Aufkommen im internationalen Bereich der humanitären Hilfe 2013 bei 1,3 Euro. In Spanien lag es bei 1,54, in Irland bei 15,48 und in Dänemark bei 38,79 Euro. Die Finanzierung weiterer Hilfsmaßnahmen kann daher keine Budgetfrage sein, sondern ist vom politischen Willen der handelnden Akteure abhängig.

Österreichs Beitrag zur humanitären Hilfe ist auch Zielscheibe internationaler Interessen. Im neulich publizierten "Peer Review" für Österreichs Entwicklungszusammenarbeit empfiehlt die OECD Österreich die Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds, um die strategischen Ziele im humanitären Bereich erfüllen zu können. Österreich solle zudem weitsichtige Verteilungskriterien für die humanitäre Hilfe entwickeln, um  die Vorhersagbarkeit der österreichischen Leistung zu verbessern und damit Österreichs Profil in diesem Bereich zu stärken (http://www.keepeek.com/Digital-Asset-Management/oecd/development/oecd-development-co-operation-peer-reviews-austria-2015/the-dac-s-main-findings-and-recommendations_9789264227958-3-en#page9).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Mittel des Auslandskatastrophenfonds ab 2015 auf 20 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen.“



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.