1012/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Abschaffung geblockter Altersteilszeit

 

In der Praxis arbeiten Arbeitnehmer_innen bei einer geblockten Altersteilzeit eine bestimmte Zeitspanne voll (Arbeitsphase) und die restliche Zeit nicht (Freizeitphase), wobei üblicherweise die Freizeitphase unmittelbar an die Arbeitsphase anschließt. Diese Freizeitphase kann bis zu 2,5 Jahre betragen. Sie stellt de facto eine vorzeitige Pensionsphase dar. Die geblockte Altersteilzeit ist also nichts anderes als eine Frühpensionierungsmöglichkeit. Diese Frühpensionierung wird allerdings mit Millionenbeträgen vom Arbeitsmarktservice subventioniert. Den Dienstgebern werden die durch den Lohnausgleich (inkl. Dienstgeberbeiträge) entstehenden Aufwendungen für das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zuzüglich der zusätzlich entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei einer bei einer Blockzeitvereinbarung  im Ausmaß von 50 % vom AMS  ersetzt.

Damit subventioniert das AMS frühzeitige Ruhestände. Die Ausgaben für die geblockte Altersteilzeit betrugen laut AMS 2014 beispielsweise 63,8 Mio. Euro. Gerade in Anbetracht der hohen Arbeitslosigkeit und steigenden Ausgaben im Bereich der Arbeitsmarktpolitik zur Qualifizierungsförderung, können diese Mittel sinnvoller eingesetzt werden.

Zusätzlich führt diese geblockte Altersteilzeit auch zu einem statistischen Effekt im Bereich des Pensionsantrittsalters. Obwohl in Form der geblockten Teilzeitphase eigentlich schon ein vorzeitiger Ruhestand vorliegt, wird dieser Zeitraum aufgrund der Förderung und Finanzierung über das AMS, nicht als Pension sondern als Zeit der Erwerbstätigkeit betrachtet. Damit kann das Pensionsantrittsalter künstlich höher dargestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzulegen, die eine Abschaffung der geblockten Altersteilzeit vorsieht."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.