1013/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Sozial- und Arbeitsrechtliche Absicherung von Eltern im Falle von Fehl- und Totgeburten und Kindstod

 

Die sozial- und arbeitsrechtlichen Folgen im Falle eines Kindstodes oder einer Totgeburt sehen nur teilweise eine adäquate soziale Absicherung vor. Im Falle eines solchen emotionalen belastenden Lebenseinschnitts muss darauf wertgelegt werden, dass den betroffenen Müttern und Vätern eine entsprechende unbürokratische Absicherung gewährt wird und soziale Netze die Betroffenen ausreichend auffangen.

Es muss möglich sein, dass zumindest im Falle eines Spätabort (nach der 17. Schwangerschaftswoche mit einem Gewicht unter 500 Gramm) automatisch ein bestimmter Zeitraum einer Dienstfreistellung der betroffenen Mütter möglich ist, der den Zufluss von Einkommen sicherstellt, ohne auf die Abgabe von Krankmeldungen angewiesen zu sein.

Im Falle eines Kindstodes muss auf jenen Zeitpunkt abgestellt werden, in dem es zum Kindstod kommt. Wenn dies in die Zeit des Mutterschutzes fällt, ist jedenfalls eine soziale Absicherung bis zum Ende des Mutterschutzes gegeben. Wenn allerdings der Mutterschutz kurz nach dem Kindstod endet, ist die verbleibende Frist für die psychische Verarbeitung des tragischen Ereignisses häufig nicht mehr adäquat. Es erscheint angemessen, den Mutterschutz und damit den Wochengeldbezug in den tragischen Fällen von Kindstod auf 8 Wochen nach Eintritt des Kindstods zu verlängern. 

Auch Väter trifft ein solcher Zwischenfall schwer, zwar nicht körperlich, aber vor allem emotional bzw. psychologisch. Eine Dienstfreistellung - wie bei anderen familiären Angelegenheiten - wäre im Falle von Fehl-/Totgeburten zu berücksichtigen. Gegenwärtig sind die konkreten familiären Angelegenheiten und die entsprechend zustehende "Freizeit" kollektivvertraglich geregelt. Eine Sicherstellung, dass auch Fehl- und Totgeburten mit z.B. 3 Tagen Dienstfreistellung berücksichtigt werden müssen, bietet entsprechende Rechtssicherheit.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine bessere sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung von Eltern im Falle von Fehl- oder Todgeburten oder eines Kindstodes vorsieht. Insbesondere soll für die Mutter zumindest im Falle eines Spätabort eine sozial- und arbeitsrechtlich unbürokratische Absicherung, die Fortsetzung des Mutterschutzes von acht Wochen im Falle eines Kindstodes während des Mutterschutzes und eine Berücksichtigung von Fehl- und Totgeburten und eines Kindstodes als Grund für eine mehrtägige Dienstfreistellung bei Vätern, vorgesehen werden."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.