1014/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Luxuspensionskürzungen unabhängig von der Entwicklung der Höchstbeitragsgrundlage

 Mit dem Sonderpensions- und dem Bezügebegrenzungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Pensionsgerechtigkeit gelungen, der aber noch nicht weit genug gegangen ist und entsprechend weitere Ungerechtigkeiten angegangen werden müssen, damit die angesprochenen Luxuspensionen auf ein entsprechendes Maß begrenzt werden.

Ein wesentliches Merkmal des beschlossenen Gesetzes ist, dass die Grenzen, ab denen Pensionssicherungsbeiträge fällig werden, abhängig von der Höchstbeitragsgrundlage sind. Steigt diese Höchstbeitragsgrundlage, sinkt der Pensionssicherungsbeitrag. Dieser Zustand ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Insbesondere weil durch die geplante außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage somit Pensionssicherungsbeiträge erst bei Sonderpensionen von 4840 Euro eingehoben werden. Aber auch andere Grenzen verschieben sich nach oben. So sind für zukünftig abgeschlossene Verträge irgendwann Sonderpensionen von fast 10.000 Euro (9680 Euro für die geplante HBGl. 2016) möglich. Auch die Obergrenze für Verträge, die bereits eine Anwartschaft auf eine Sonderpension begründen, steigt jedes Jahr um das Dreieinhalbfache der Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage, d.h. für die geplant Erhöhung 2016 um 190 Euro sind dies 665 Euro. Diese Grenzen werden mit jeder Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage weiter nach oben verschoben.

Aus unserer Sicht ist dieser Zustand nicht tragbar und gegenüber normalen ASVG-Versicherten nicht vertretbar. Eine Fixierung von Fixbeträgen, ab denen Pensionssicherungsbeiträge zu bezahlen sind, scheint zielvoller und gerechter und würde eine raschere Harmonisierung des Leistungsniveaus zwischen öffentlich finanzierten und ASVG-Pensionen zusätzlich unterstützen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Grenzen für die Einhebung von Pensionssicherungsbeiträgen, die aufgrund des Bezuges einer Sonderpension fällig werden, nicht mehr anhand der jeweils geltenden Höchstbeitragsgrundlage, sondern durch Fixbeträge, festgelegt werden."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.