1015/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend legistischen und finanziellen Verantwortung für das Beamtenpensionsrecht im Sozialministerium

 

In Bezug auf Beamtenpensionen gibt es eine enorme Kompetenzzersplitterung. Budgetär ist das BMF für die Ausgaben verantwortlich, die Legistik des Dienst- und Pensionsrechts liegt im BKA – was dann aber grundsätzlich personalwirtschaftlich passiert und was damit mit dem Pensionsantrittsalter passiert, liegt oftmals in der Verantwortung der einzelnen Ministerien. In diesem Zusammenhang sehen wir ein Problem, dass in Österreich in vielen weiteren Politikfeldern, wie dem Föderalismus, immanent sind: ein Auseinanderfallen von finanzieller und politischer Verantwortung, was schlussendlich Ineffizienzen, Negativanreize  und unnötige Mehrkosten schafft.

Der Rechnungshof hält dabei eines deutlich fest: „Die budgetäre Verantwortung kann aber nur dann umfassend wahrgenommen werden, wenn auch die Möglichkeit zur Steuerung und Beeinflussung der Ausgaben durch das Setzen und einhalten sinnvoller Wirkungsziele geben ist.“ (S. 17) Gerade der zuletzt erschienen Rechnungshofbericht (Reihe Bund 2015/2) zeichnet ein vernichtendes Bild, was die Wirkungsorientierung im Bereich der Beamtenpensionen betrifft. Die formulierten Wirkungsziele stellen keine Anreize für verschiedene Ministerien dar, das Pensionsantrittsalter wesentlich zu erhöhen, oder setzt keine Anreize entsprechend in ein altersgerechtes und gesundheitsförderndes Umfeld zu investieren. Doch gerade dies wäre im Bereich der Beamtenpensionen dringend notwendig, denn gerade dort fanden zum Beispiel 2011 nur 1% (bei Frauen) bzw. 3% (bei Männern) der Pensionsantritte zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter statt. Frühpensionierungsmöglichkeiten sind zu attraktiv, nicht nur für die Beamt_innen, auch für die jeweiligen Ministerien, da diese nicht für die jeweiligen Pensionskosten aufkommen müssen, denn die finanzielle Verantwortung zur Mittelaufbringung liegt alleine beim Finanzministerium.

Der RH-Bericht macht deutlich, dass die budgetäre und legistische Kompetenz dringend zusammengeführt werden muss – aus unserer Sicht selbstverständlich im BMASK, denn im Hinblick auf eine Harmonisierung des Pensionsrechts ist dies unumgänglich.


 

Eine Zusammenführung stellt allerdings nur eine kleine Reformmaßnahme im Beamtenpensionsrecht dar, denn die Harmonisierung mit dem allgemeinen Pensionsrecht, schreitet viel zu langsam voran. Hier sind zusätzlich ambitioniertere Ziele zu setzen. Weiteres löst eine Zusammenführung der beamtenpensionsrechtlichen Angelegenheiten im Sozialministerium ein wesentliches Problem nicht - wie für einzelne Ministerien Anreize für eine effektive Steigerung des Pensionsantrittsalters gesetzt werden. Deshalb müssen auch für jedes Ministerium, unter Berücksichtigung entsprechender arbeitsinhaltlicher Unterschiede, entsprechende Wirkungsziele was das Pensionsantrittsalter und die korrespondierenden Pensionsausgaben betrifft, festgelegt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, der eine Zusammenführung der legistischen und finanziellen Kompetenzen im Beamtenpensionsrecht beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vorsieht. Dabei soll das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auch die Rolle als ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle wahrnehmen und deshalb entsprechend Wirkungsziele im Hinblick auf die Entwicklung des Pensionsantrittsalters in den einzelnen Ministerien festlegen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.