1017/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend die Reform des Systems der Untersuchung von Vorwürfen polizeilicher Misshandlungsowie der Disziplinarkommission des BMI

Schon seit mehreren Jahren üben internationale und nationale Organisationen und Expert_innen aus dem Menschenrechtsbereich Kritik am derzeitigen System der Untersuchung von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung aufgrund der mangelnden Unabhängigkeit der Ermittlung, dem Fehlen einer polizeiexternen Ermittlung und struktureller Unabhängigkeit. Das wesentliche Dilemma der derzeitigen Situation besteht bekannterweise darin, dass die rasche und umfassende Untersuchung durch die Exekutive nicht unabhängig und die unabhängige Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft nicht rasch und umfassend ist - mit dem Ergebnis einer im internationalen Vergleich dramatisch hohen Einstellungsrate.

Daran schließt sich auch eine Kritik an der generellen Folgenlosigkeit bei Beschwerden über polizeiliches Verhalten an. In manchen der wenigen medial kolportierten Fällen wurde bekannt, dass bei Fehlverhalten der Polizei disziplinarrechtliche Folgen ausblieben- selbst bei Verurteilungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die

 

·        die Schaffung einer unabhängigen Ermittlungseinheit vorsieht, die jeden Vorwurf einer Misshandlung und jeden Polizeieinsatz mit Waffengebrauch in schneller und professioneller Weise im Hinblick auf eine mögliche Menschenrechtsverletzung untersucht,

·        die Einführung von Dienstnummern auf den Einsatzuniformen der Exekutivorgane vorsieht, um die Einstellungen der Strafverfahren wegen Unbekanntbleiben des/r Täter_in zu reduzieren sowie

·        eine Reform der Disziplinarkommission des BMI insofern vorsieht, dass diese zu einer personell unabhängigen Untersuchungskommission wird."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.