1023/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend die Streichung der steuerlichen Begünstigung für Kohleverstromung

Die vorliegende Ausarbeitung der Steuerreform der Regierung ist in vielerlei Hinsicht enttäuschend. So auch in Bezug auf Maßnahmen der Ökologisierung. Dabei wäre ein Schritt in die richtige Richtung die Abschaffung der Kohlestrom-Subventionierung in Österreich: Die Verbrennung von Kohle ist in Österreich mit 50 Euro pro Tonne besteuert, wird allerdings Elektrizität daraus erzeugt, entfällt gemäß § 3 Absatz 2 Kohleabgabegesetz. Dieser steuerliche Ausnahmetatbestand entspricht einer Subventionierung der Verstromung von Kohle in Höhe von 70 Mio. Euro jährlich.

Insgesamt verursacht die Verbrennung von Kohle in Österreich zudem gemäß einer Studie aus dem Jahr 2014 von GLOBAL 2000 und der Health and Environment Alliance (HEAL) 120 vorzeitige Todesfälle und gesellschaftliche Folgekosten in Höhe von 192 Mio. Euro jährlich. Mit einer Abschaffung der Subventionierung von Kohlestrom könnte zumindest ein Teil der Schäden an Klima, Umwelt und Gesellschaft abgegolten werden und sauberere und weniger umweltbelastende Alternativen an Konkurrenzfähigkeit gewinnen.

Im betreffenden Kohleabgabegesetz lautet der entsprechende Passus wie folgt:

§ 3. Steuerbefreiungen

(1) Von der Kohleabgabe befreit ist

1.

Kohle, soweit sie zur Erzeugung von Koks verwendet wird.

2.

Kohle, soweit sie zur Erzeugung elektrischer Energie verwendet wird.

3.

Kohle, die nicht zum Verheizen oder zur Herstellung einer Ware zum Verheizen oder als Treibstoff oder zur Herstellung von Treibstoffen verwendet wird.

(2) Die Befreiungen gemäß Abs. 1 Z 2 und 3 erfolgen im Wege einer Vergütung an diejenigen, der die Kohle verwenden. Für das Vergütungsverfahren sind die Regelungen des Energieabgabenvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden, wobei die Vergütung auch monatlich erfolgen kann.


Die externen Kosten von Wärmekraftwerken sind überwiegend auf die Folgekosten durch den Ausstoß der Abgase zurückzuführen.

 

·        Die Kosten des Klimawandels werden mit 30–100 EUR pro freigesetzte Tonne Kohlendioxid beziffert. Als "bester Schätzwert" werden 80 EUR/t genommen.

·        Weitere Schadstoffe beeinträchtigen die Gesundheit von Menschen und verkürzen ihr Leben. Die Health and Environment Alliance rechnete das in Geld um und kam so für österreichische bzw. deutsche Kohlekraftwerke auf externe Kosten von 2,0 bzw. 2,6 Cent/kWh.

Unter Einbeziehung aller Kosten ergeben sich folgende Zahlen:

 

Externe Kosten

Braunkohlekraftwerke

10,8 Cent/kWh

Steinkohlekraftwerke

9,0 Cent/kWh

Gaskraftwerke

4,9 Cent/kWh

Biomasse-Kraftwerke

1,9–7,2 Cent/kWh

Wasserkraftwerke

0,14 Cent/kWh

Windkraftwerke

0,3 Cent/kWh

Solarzellen

1,2 Cent/kWh

Nicht enthalten, da kaum berechenbar:

·        mögliche Kriege um begrenzte Rohstoffe

·        mögliche Stromausfälle durch Lieferengpässe oder Netzüberlastungen

·        mögliche wirtschaftliche Vorteile durch Exporte von neuer Technik und mehr heimischer Arbeitsplätze

Somit ist es sowohl im Sinne der Kostenwahrheit als auch Sinne des Bekenntnisses zur Stärkung der erneuerbaren Energien sinnvoll, diese anachronistische Ausnahmeregelung aufzuheben.

http://sedl.at/Kraftwerke/Kostenwahrheit#Ref2

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - wird aufgefordert, die Streichung der steuerlichen Begünstigung für Kohleverstromung in das angekündigte Klimapaket aufzunehmen und diesbezüglich auch mit dem für die Vollziehung diese Bundesgesetzes zuständigen Bundesminister für Finanzen sowie dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in Verhandlung zu treten. Die steuerliche Begünstigung für Kohleverstromung kann nicht länger sinnvoll begründet werden und ist ein Hemmnis am Weg zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele und dem Umstieg auf eine nachhaltige Energieversorgung."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.