1025/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kollegin und Kollegen

betreffend Grenzen für die Arbeitszeitreduktion im Rahmen der Elternteilzeit und Prüfung der Ausweitung auf kleinere Betriebe

Die Elternteilzeit wurde geschaffen, um Mitarbeiter_innen genügend Zeit für die Kinderbetreuung zu lassen. Damit Eltern dieser Aufgabe nachkommen können, kann die Normalarbeitszeit reduziert und verlagert werden. Allerdings wurde vom Gesetzgeber verabsäumt eine konkrete Regelung zu definieren, was unter einer Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der Elternteilzeit zu verstehen ist. In diesem Zusammenhang fehlen insbesondere Höchst- bzw. Mindestgrenzen, womit eine generelle Herabsetzung der Normalarbeitszeit als Teilzeit angesehen werden kann.

Aus den oben genannten Regelungen gilt bereits eine Reduktion der Normalarbeitszeit von einer Stunde - etwa von 38 auf 37 Stunden - als Teilzeit und damit eine Elternteilzeit. Ob damit dies tatsächlich zur besseren Kinderbetreuung beiträgt, kann in Frage gestellt werden. Wer eine solche Reduktion um eine Stunde in Anspruch nimmt, ist damit auch jahrelang vor einer Kündigung geschützt. Im Gespräch mit derStandard (10. Juni 2014) stellt der Rechtsanwalt Christoph Wolf fest, dass die Zahl der Personen, die die Elternteilzeit derartig ausnützen, in der Minderheit sind. Dennoch gebe es viele solche Fälle und der Missbrauch dieses Rechts gehörte eingestellt.

Eine konkrete Festlegung entsprechender Höchst- und Mindestgrenzen könnte helfen, das Problem zu beseitigen. Die vom Gesetzgeber angestrebte Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt damit weiter erhalten und wird entsprechend gefördert.

Gegenwärtig können nur Eltern die Elternteilzeit in Anspruch nehmen, die in einem Unternehmen mit zumindest 25 Mitarbeitern, beschäftigt sind. Eine Ausweitung dieser Beschränkung wäre wünschenswert. Aus diesem Grund ist eine Ausweitung auf kleinere Unternehmen zu prüfen und eine Umsetzung - sofern die im Zusammenhang stehenden Anforderungen für Unternehmen gering gehalten werden - zu veranlassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Reduktion der Normalarbeitszeit für die Inanspruchnahme der Elternteilzeit zwischen 40% und 70% liegen muss. Außerdem soll eine Prüfung vorgenommen werden, inwiefern die Elternteilzeit auch auf kleiner Unternehmen ausgedehnt werden kann, wobei die bürokratischen und innerbetrieblichen Anforderungen keine Belastungen für die Unternehmen darstellen sollen."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.