1026/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kollegin und Kollegen

betreffend Zusammenführung familienbezogener geldwerten Leistungen

In Österreich besteht sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eine Vielzahl von Familienleistungen: Derzeit zählen wir mit über 200 familienpolitischen bzw. familienrelevanten Maßnahmen eine derartige Vielfalt, dass die Übersichtlichkeit des Systems leider oft auf der Strecke bleibt. Im Sinne von Transparenz und Verwaltungseffizienz sollten es hier generell zu einer Vereinfachung kommen: Das Modell der Familienleistungen ist dabei so umzugestalten, dass die Anspruchsberechtigten ohne Mühe darüber in Kenntnis gelangen können, welche Familienleistungen ihnen unter welchen Voraussetzungen zustehen.

Ein erster Schritt in diese Richtung könnte die Zusammenfassung aller (steuerlichen) familienbezogenen geldwerten Leistungen zu einer einzigen, neuen Familienleistung sein. Das vom vormaligen Familienminister Dr. Reinhold Mitterlehner angekündigte Vorhaben, zumindest die Familienbeihilfe vereinfachen zu wollen, wurde im Sommer 2013 leider wieder verworfen, obwohl der Minister bereits im Juni 2012 gegenüber den Mitgliedern des Familienausschusses festgehalten hatte, dass in seinem Ressort intensiv an einem Vorschlag betreffend Vereinfachung der Familienleistungen gearbeitet werde (Parlamentskorrespondenz Nr. 520 vom 20.06.2012).

Insbesondere die verschiedenen steuerlichen Absetzbeträge könnten durch eine Zusammenfassung, etwa auch durch die Berücksichtigung der Negativsteuer, genutzt werden, um für Eltern die Arbeitsaufnahme und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, nach eine Pause aufgrund von Kinderbetreuung, zu attraktivieren. Dadurch könnten Anreize für eine verstärkte Arbeitsmarktintegration, aber auch eine Ausweitung der Arbeitszeit gefördert werden und die Stellung von Frauen am Arbeitsmarkt verbessert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familien und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Zusammenfassung von familienbezogenen geldwerten Leistungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag und Alleinerzieherabsetzbetrag) zu einer geringeren Anzahl  von transparenten Familienleistungen vorsieht. Insbesondere sollen dabei Anreize zur Arbeitsaufnahme und Ausweitung der Erwerbstätigkeitsausmaßes gesetzt werden.“



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.