1030/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Ausgleichszahlungen bzw. Studiengebühren für ausländische Studierende

 

Der Ansturm ausländischer Studierender auf Österreichs Universitäten ist trotz verschiedener legistischer Maßnahmen ungebremst. So ist der Anteil Erstzugelassener aus dem Ausland laut dem Universitätsbericht 2014 seit dem Studienjahr 2010/11 von 40% auf 44% gestiegen, davon kommen 63% aus EU-Staaten. Bei der Gesamtzahl der ordentlichen Hörer sinkt die Zahl der Österreicher, während der Anteil der ausländischen Studierenden weiter stark steigt (um 16% seit dem Wintersemester 2010). In absoluten Zahlen studieren an Österreichs öffentlichen Universitäten über 80.000 Nichtösterreicher.

 

Laut Universitätsbericht 2014 sind die durchschnittlichen Ausgaben je Studierenden 11.690 Euro. Das heißt, dass der österreichische Steuerzahler für ausländische Studierende an öffentlichen österreichischen Universitäten beinahe 1 Milliarde Euro/Jahr aufbringen muss. Etwa 600 Millionen für Hörer aus anderen EU-Staaten, der Rest für Drittstaatsangehörige.

 

Die FPÖ bekennt sich dazu, Nichtösterreichern, die die entsprechenden Qualifikationen und Voraussetzungen haben – eine davon wäre die Studienberechtigung im eigenen Land, eine andere ausreichende Sprachkenntnisse –, ein Studium an einer heimischen Universität zu ermöglichen. Gerade im akademischen Bereich ist ein grenzüberschreitender Austausch notwendig und wird seit Jahrhunderten gepflegt. Es ist aber nicht Aufgabe österreichischer Steuerzahler, ausländischen Studierenden ihre Ausbildung zu finanzieren. Das ist eine Verpflichtung der Bevölkerung jenes Staates, aus dem der Student kommt.

 

Die Solidargemeinschaft Europäische Union ist daher gefordert, ein System des finanziellen Ausgleichs für Ausbildungskosten zu implementieren, damit nicht auch in diesem Bereich Österreich ein Nettozahler bleibt. Für Studenten aus Drittstaaten müssen entweder bilaterale Vereinbarungen über einen entsprechenden finanziellen Ausgleich getroffen werden, oder es wird von diesen Studierenden eine kostendeckende Studiengebühr eingehoben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, entsprechende Verhandlungen auf europäischer Ebene und bilaterale Verhandlungen auf internationaler Ebene aufzunehmen, mit dem Ziel, dass für die universitäre Ausbildung ein kostendeckender Beitrag jener Staaten, deren Staatsbürger in Österreich an einer öffentlichen Universität studieren, an Österreich gezahlt wird.

 

Weiters wird der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit dem Ziel, dass von Studierenden aus Drittsaaten ohne Vereinbarung über Ausgleichszahlungen betreffend Ausbildungskosten eine kostendeckende Studiengebühr von Seiten der Universitäten eingehoben werden kann.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.