1034/A XXV. GP

Eingebracht am 26.03.2015
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Antrag

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Mag. Nikolaus Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik, BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 90/2014, wird wie folgt geändert:

 

§ 2b entfällt.

Begründung

 

Schon bei der Einführung der Kündigungsabgabe war nicht klar, wie diese eine Lenkungseffekt in Bezug auf Steigerung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer_innen haben kann. Alleine die Querfinanzierung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer_innen zeigt hier einen Zusammenhang. Dennoch ist höchst fraglich inwiefern eine allgemeine Strafzahlung bei einer Kündigung die Beschäftigung Älterer steigern kann.

Die Auflösungsabgabe greift nicht nur bei der Kündigung von älteren Arbeitnehmer_innen, sondern bei allen. Damit entfällt schon ein erster möglicher Lenkungseffekt. Zusätzlich greift die Regelung bei allen Auflösungen eines Dienstverhältnisses - auch bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses. Auch hier kann kein Lenkungseffekt als Grund für den Erhalt dieser Abgabe angeführt werden. Zusätzlich kann einerseits angezweifelt werden, dass eine Auflösungsabgabe von 118 Euro (2015) irgendeine Kündigung verhindern würde bzw. ist andererseits fraglich, weshalb der Kündigungsschutz auf Grundlage dieser Kündigungsabgabe quasi weiter verstärkt wird. Das Konzept ist damit nicht durchdacht - die Finanzierung für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen könnte vielmehr durch entsprechende Einsparungsmöglichkeiten bei anderen sinnlosen Arbeitsmarktinstrumenten ersetzt werden - bestes Beispiel wäre hier die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit, die ohnehin nur eine weitere, der bereits zahlreichen, Frühpensionierungsmöglichkeiten darstellt und durch Arbeitsmarktmittel finanziert werden muss. Laut Angaben des Arbeitsmarktservice wurden 2014 63,8 Mio. € ausgegeben. Durch die Auflösungsabgabe wurden jährlich rund 50 Mio. Euro eingehoben, damit würde die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit die Einnahmen aus der Auflösungsabgabe mehr als kompensieren.

Dazu kommt, dass mit der Auflösungsabgabe eine weitere bürokratische Belastung für Unternehmen geschaffen wurde und abgeschafft werden muss. In diesem Punkt sind sich laut Medienberichterstattung des ORF Vorarlberg, Arbeitgeber_innen- und Arbeitnehmer_innen-Vertreter_innen einig. Der Vorarlberger Arbeiterkammer-Direktor sagt, dass man mit der Auflösungsabgabe ein "bürokratisches Monster" geschaffen habe. Damit zeigt sich, dass sowohl Arbeitnehmer_innen- als auch Arbeitgeber_innen-Seite einig sind, dass diese Auflösungsabgabe von Anfang an zum Scheitern verurteilt war.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.