1037/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend One-Stop-Shops

 

In der Gewerblichen Wirtschaft erwirtschaften 405.000 Unternehmen mit 2,1 Mio. Mitarbeiter_innen eine Bruttowertschöpfung von EUR 180 Mrd. Das entspricht ca. 58% der gesamten Wirtschaftsleistung Österreichs. Während Unternehmer_innen in verschärfter internationaler Konkurrenz stehen und mit den Nachwirkungen der Finanzmarktkrise kämpfen, sind sie gezwungen eine ausgewachsene Bürokratie zu bedienen. Die OECD rechnet regelmäßig vor, dass die vielen Einschränkungen in Österreich 0,4 Prozent an Wachstum und einige Tausend mögliche Arbeitsplätze kosten.

Es gilt die Gewerbeordnung, die in Teilen noch aus dem Jahr 1859 stammt, zu modernisieren und die Verwaltung zu vereinfachen, sodass Unternehmer_innen gesetzliche Rahmenbedingungen vorfinden, die sie nicht behindern, sondern fördern. Eine Umfrage der JW unter 1.100 heimischen Jungunternehmen ergab, dass im Schnitt 8,35 Wochenstunden für die Erledigung der staatlichen Bürokratie aufgewendet werden müssen. Um Unternehmer_innen und Gewerbetreibende zu entlasten und den Informationsfluss zwischen Behörden und Gewerbe zu erleichtern, wird die Schaffung von One-Stop-Shops in Landeshauptstädten gefordert.

Diese One-Stop-Shops sollen in Fragen zu Genehmigungen, Beantragung von Förderungen und Steuernummern, Gewerbeberechtigungen und Firmenbucheintragungen zur Verfügung stehen und direkt vor Ort alle notwendigen Schritte einleiten und enderledigen können.

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Dieser Antrag ist im Rahmen des Volksbarcamps, am 13.02.2014, durch die Zusammenarbeit von Anna Vetter und Lukas Lerchner entstanden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem sichergestellt wird, dass One-Stop-Shops in Fragen zu Genehmigungen, Gewerbeberechtigungen, Förderungen, Steuernummer und Firmenbucheintragung direkt vor Ort (in allen Landeshauptstädten, sowie Bezirkshauptstädten und den einzelnen Wiener Gemeindebezirken) alle notwendigen Schritte einleiten und enderledigen können."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.