1040/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend europaweiter Rechtsrahmen für alternative Finanzierung 

 

Crowdfunding wird als alternative Finanzierungsform auch in Österreich Fuß fassen. Noch fehlen dazu angemessene, rechtliche Rahmenbedingungen. Sinnvoll wären unter anderem höhere betragsmäßige Schwellenwerte für die Verpflichtung zur Erstellung eines Kapitalmarktprospekts. In den USA gilt beispielsweise eine Prospektpflicht erst ab einer Million US-Dollar. Selbst im Regierungsprogramm findet sich folgender Absatz: "Erarbeitung eines attraktiven Rechtsrahmens zur Verbesserung von Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodellen bis 31.3.2014 (gemäß dem einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag des Nationalrates vom 5.7.2013)"

Nur 2,3% aller notwendigen Unternehmens- und Investitionsfinanzierungen haben ein Volumen von mehr als einer Mio. Euro. Allerdings ist der Zugang zu Kapital (speziell für KMUs, die 99% aller östereichischen Unternehmen ausmachen) zunehmend schwieriger. Einerseits unterliegen Banken immer strengeren Vorschriften und Regularien (beispielsweise Basel III), andererseits werden alternative Finanzierungsformen durch private Anleger stark eingeschränkt (beispielsweise durch Einführung des AIFMG).

Als Hintergrund für die Einschränkung von privaten Unternehmensfinanzierungen wird oft der Anlegerschutz angeführt. Anlegerschutz ist wesentlich und auch wichtig für den Kapitalmarkt, um das Vertrauen der Anleger zu schützen. Beim Anlegerschutz muss aber mit Augenmaß vorgegangen werden. Viele der aktuellen Vorschriften sind schlichtweg ineffektiv, übermäßig bürokratisch, unverständlich und ohne Berücksichtung der Besonderheiten des östereichischen Kapitalmarktes (Größe, Anlegerstruktur, etc.) implementiert worden. Diese Vorschriften behindern daher sowohl Start-Ups als auch KMUs bei der Schaffung von zukunftsträchtigen und sicheren Arbeitsplätzen – oder noch viel schlimmer – gefährden bestehende.

Crowdfunding ist ein innovatives Konzept, um Finanzierungslücken zu schließen und Wachstum zu ermöglichen. Es fehlt jedoch an einem entsprechenden gesetzlichen Rahmen, um die Interessen aller Beteiligten zusammenzuführen. Es gilt die Interessen der Privatanleger, der Start-Ups und KMUs, aber auch der oft dazwischen geschalteten Crowdfunding-Plattformen, zusammenzuführen. Aktuell fehlt ein gesicherter Rechtsrahmen für diese Plattformen, die damit in einem rechtlich nicht ausreichend definierten bzw. limitierten Raum agieren. Durchgehende Rechtssicherheit ist daher derzeit weder für die Betreiber_innen von Crowdfunding-Plattformen noch für Investor_innen gegeben.

Dieser Rechtsrahmen muss europaweit akkordiert sein, um den europäischen Binnenmarkt zu berücksichtigen und weiter auszubauen.

 

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Dieser Antrag ist im Rahmen des Volksbarcamps, am 13.02.2014 entstanden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Wirtschaftsminister wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der einen Rechtsrahmen für alternative Finanzierung unter besonderer Berücksichtigung des europäischen Binnenmarktes schafft. Dabei muss vor allem eine Harmonisierung der nationalen Regelungen angestrebt werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.