1045/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.03.2015
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Berücksichtigung des Tierschutzes im Rahmen der Steuerreform 2015“

 

Wissenschaftsstaatssekretär Harald Mahrer kündigte im Herbst 2014 noch für das Jahr 2014 den Begutachtungsentwurf für ein Gesetz zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements an. Hinter dem etwas sperrigen Titel verbarg sich das Anliegen, private Geldgeber stärker für Wissenschaft und Forschung, aber auch Soziales, Kulturelles und Humanitäres einzuspannen. Vor allem wollte er, dass Stiftungen mehr Mittel dafür ausschütten. Laut einer aktuellen Studie der Wirtschaftsuniversität wenden diese derzeit pro Jahr nur 6,5 bis 15 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke auf. 1,2 Milliarden sind es in der Schweiz, 15 Milliarden in Deutschland.

 

Dass Österreich hier so schlecht abschneidet, liegt an den ungünstigen Rahmenbedingungen. Steuerliche und rechtliche Hürden stören die heimischen Stifter, welche in diesem Zusammenhang besonders die zu geringen steuerlichen Anreize für gemeinnütziges Engagement bemängeln. Dass das ein Manko ist, bestätigte auch Eduard Lechner, Finanzrechtsprofessor an der Universität Wien, der darauf hinweist, dass auf der ganzen Welt gemeinnützige Organisationen steuerbefreit seien, nur in Österreich nicht. Kapitaleinkünfte müssen sie versteuern, eine Universität genauso wie eine gemeinnützige Stiftung. Dazu kommt, dass das Kriterium der Unmittelbarkeit es Stiftungen schwer macht, überhaupt als gemeinnützig anerkannt zu werden. Dann müsste die Stiftung eigene Projekte durchführen. Jemandem einen Forschungsauftrag zu geben, wäre gesetzlich gedeckt – aber nicht, einen Forscher, der an einer Uni arbeitet, einfach „nur“ finanziell zu unterstützen.

 

Da es Wissenschaftsstaatssekretär Mahrer leider nicht möglich war, dieses Gesetz vorzulegen, soll diese Idee jedoch im Zuge der in Ausarbeitung befindlichen Steuerreform 2015 seine Umsetzung finden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, sich im Rahmen der Ausarbeitung der einzelnen Maßnahmen zur Steuerreform dafür einzusetzen, dass das vom Wissenschaftsministerium angekündigte „Gesetz zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements“ - mit dem ausgelobten Ziel, dass sich private Geldgeber stärker für Wissenschaft und Forschung, aber auch Soziales, Kulturelles und Humanitäres verwenden können - ausgedehnt auf den Bereich des Tierschutzes umgesetzt wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.