1048/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Notwendige Gesamtreform des Asyl- und "Fremdenrechts"

 

BEGRÜNDUNG

 

Das sogenannte „Fremdenrecht“ umfasst menschenrechtlich hoch sensible Rechtsgebiete wie Asylrecht, Fremdenpolizeirecht, Niederlassungsrecht und das Staatsbürgerschaftsrecht. Es wurde in den letzten Jahren zunehmend Spielwiese einer überbordenden und populistischen Verschärfungswut der Regierungsparteien. Mittlerweile ist die Rechtsmaterie selbst für einschlägige ExpertInnen nicht mehr lesbar, kommen doch bisweilen bis zu sieben (!) Gesetze nebeneinander zur Anwendung. Eine Verständlichkeit der Gesetze für den betroffenen Bürger/die Bürgerin, wie sie nach dem Legalitätsprinzip vorliegen müsste, ist schon lange nicht mehr gegeben.

 

Auch dieses Jahr ist wieder eine umfassende Fremdenrechtsänderungsnovelle in Begutachtung, die weitere Sonderverfahren, Sonderbestimmungen und eine weitere Zersplitterung des Fremdenrechts vorsieht. Das wird nicht nur erhebliche zusätzliche Bürokratie und somit Kosten verursachen, sondern auch behördliche Fehlentscheidungen aufgrund unklarer Gesetzeslage verursachen. Amnesty International weist diesbezüglich darauf hin, dass „mittlerweile schon fachkundige ExpertInnen auf diesem Rechtsgebiet sich nur mit Mühe ausreichende Klarheit bezüglich der Anwendung verschaffen können“ (Amnesty Stellungnahme vom 20. März 2015). Dass mittlerweile auch die dieses Recht vollziehenden Behörden mit der Rechtslage überfordert sind, ist auch an der schleppenden Arbeit des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, als auch der Niederlassungsbehörde in Wien, sowie den zahlreichen Beschwerden an die Gerichte zu sehen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, zusammen mit einschlägigen ExpertInnen aus der asyl-, menschen- und migrationsrechtlicher Praxis das bisherige 'Fremdenrecht' zu evaluieren und bis spätestens 31.12.2015 eine einheitlichere,  allgemeinverständliche und vollziehbare Rechtsgrundlage zu schaffen. Diese sollte Sonderverfahren weitestgehend beseitigen und stattdessen wieder Rechtsverfahren im Einklang mit dem Allgemeinen Verfahrensgesetz vorsehen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten  vorgeschlagen.