1055/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 22.04.2015
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Parlamentarische Materialien
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Matthias Köchl, Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde
betreffend Abschaffung Mindestbeitragsgrundlage GSVG
BEGRÜNDUNG
EPU und KleinstunternehmerInnen sind heute wichtige Säulen der österreichischen Arbeitswelt. Dennoch hat die Regierung es verabsäumt entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Bedürfnissen der Selbständigen, den Änderungen in der Arbeitswelt und der aktuellen Wirtschaftslage gerecht werden. EPU und KleinstunternehmerInnen sind ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor, sie schaffen Arbeitsplätze und beleben die österreichische Wirtschaft mit ihren innovativen Geschäftsideen und zukunftsfähigen Projekten. UnternehmerInnen, Social Entrepreneurs, Start-Ups und Kreative verdienen deshalb – ebenso wie Angestellte und ArbeiterInnen - eine soziale Absicherung, die es ihnen ermöglicht ihrer Arbeit nachzugehen, ohne dabei in eine prekäre Lage zu geraten.
Das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) schreibt einen monatlichen Mindestbeitrag für die Sozialversicherung (SV) vor, der auch eingezahlt werden muss, wenn in einzelnen Monaten bzw. Quartalen geringe bzw. gar keine Einkünfte vorliegen. Die Basis für die Berechnung der Mindestbeiträge ist die sogenannte Mindestbeitragsgrundlage.
Die Mindestbeitragsgrundlage (2015) für Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter mit Gewerbeschein in den ersten drei Kalenderjahren der Tätigkeit beträgt:
Versicherung |
Beitragssatz |
Mindestbeitrags-grundlage/Monat |
Mindest-beiträge/Monat |
Pensionsversicherung |
18,5 % |
537,78 Euro |
99,49 Euro |
Krankenversicherung |
7,65 % |
537,78 Euro |
41,14 Euro |
Selbständigenvorsorge |
1,53 % |
537,78 Euro |
8,23 Euro |
Unfallversicherung |
|
|
8,90 Euro |
Die Mindestbeitragsgrundlage (2015) für Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter mit Gewerbeschein ab dem 4. Jahr der Tätigkeit beträgt:
Versicherung |
Beitragssatz |
Mindestbeitrags-grundlage/Monat |
Mindest-beiträge/Monat |
Pensionsversicherung |
18,5 % |
706,56 Euro |
130,71 Euro |
Krankenversicherung |
7,65 % |
724,02 Euro |
55,39 Euro |
Selbständigenvorsorge |
1,53 % |
724,02 Euro |
11,08 Euro |
Unfallversicherung |
|
|
8,90 Euro |
Das bedeutet, dass Selbstständige – unabhängig davon, wie viel sie tatsächlich verdient haben – monatliche Beiträge in Höhe von 157,76 Euro (in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit) bzw. Mindestbeiträge von 130,71 Euro für die PV, 55,39 Euro für die KV sowie 11,08 Euro für die Selbständigenvorsorge und 8,90 Euro für die UV (ab dem vierten Jahr der Tätigkeit) begleichen müssen. Für EPU und Kleinstunternehmen mit kurzzeitigen Einkommensausfällen oder niedrigen bzw. stark schwankenden Einkünften, stellt die hohe Mindestbeitragsgrundalge eine große und sogar existenzbedrohende Belastung dar.
Als pragmatischen ersten Schritt wäre daher eine sofortige Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage sowohl in der Kranken- als auch in der Pensionsversicherung auf die Geringfügigkeitsgrenze analog zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) notwendig. Diese beträgt im Jahr 2015 405,98 Euro pro Monat.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Mindestbeitragsgrundlage sowohl in der Kranken- als auch in der Pensionsversicherung im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) auf die Geringfügigkeitsgrenze im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) abzusenken.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.