1058/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.04.2015
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Parlamentarische Materialien

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde

 

betreffend betreffend Tourismusverträglichkeit der Steuerreform 2015/16

 

 

 

Im Vortrag an den Ministerrat zur Steuerreform 2015/2016 vom 17. März 2015 sind bezogen auf den Tourismus folgende zwei Maßnahmen im Gegenfinanzierungsteil vorgesehen:

 

Umsatzsteuer (250 Mio. €)

(...) Es soll zu einer Anpassung der Umsatzsteuer von 10% bzw. 12% auf 13% in den folgenden Bereichen kommen:

Beherbergung (ab 1.4.2016), (…)

 

Gebäudeabschreibungen Immobilien (400 Mio. €)

Im Sinne der Vereinfachung des Steuerrechts kommt im Rahmen der Gebäudeabschreibungen ein einheitlicher Abschreibungssatz in Höhe von 2,5% zur Anwendung. Bisher wurde je nach Nutzungsart der Gebäude hinsichtlich der Abschreibung differenziert. (...)

 

Dies bedeutet also konkret eine Anhebung der Umsatzsteuer für Nächtigungen sowie eine Verlängerung der Abschreibungsdauer von 33 auf 40 Jahre.

 

Als Reaktion darauf haben TouristikerInnen sowohl in Wien wie in Innsbruck demonstriert und in zahlreichen Reaktionen die Bundesregierung scharf kritisiert. Schließlich sei der Tourismus auch in den Zeiten der Wirtschaftskrise einer der stabilsten Wirtschaftssektoren geblieben und habe dem Staat verlässliche Steuereinnahmen und vielen Menschen Beschäftigung gebracht (wenn auch teilweise zu unbefriedigenden Bedingungen, wie hier ergänzt werden muss). Das, was die Bundesregierung da vorhabe, könne nicht “der Dank” für erfolgreiches Wirtschaften in den Jahren der Wirtschaftskrise sein. Die Tourismusbranche stehe in einem harten Wettbewerb mit anderen Urlaubsdestinationen und könne nur erfolgreich sein, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben kann.

 

Das Steuermodell 90/10 der Grünen hat so wie jenes der Bundesregierung einen Entlastungsteil, der – allerdings weit treffsicherer als im Regierungs-Modell - v.a. den BezieherInnen niedriger Einkommen “mehr netto vom brutto” belässt und damit die Kaufkraft der ÖsterreicherInnen gezielt und verteilungsgerecht stärken soll.

Die beiden Steuermodelle unterscheiden sich aber fundamental in der Gegenfinanzierung: im Modell der Grünen sollen Vermögen über 500.000 Euro endlich einen fairen Beitrag leisten. 90% aller Steuerpflichtigen profitieren, bei den reichsten 10% beginnt der Beitrag zur Finanzierung; das reichste Prozent soll etwa 50% der Entlastung finanzieren.

Demgegenüber holt sich die Regierung Mehreinnahmen an Stellen, wo es – wie im Tourismus – kontraproduktiv ist in Bezug auf die regierungseigenen Ansprüche und sachpolitischen Ziele (siehe Tourismusstrategie) und nur bedingt zum Vorhaben „Wirtschaft ankurbeln“ beitragen kann.

 

Zu den Maßnahmen im Detail:

1) Erhöhung der MwSt von 10 auf 13 %

ExpertInnen zB der ÖHV rechnen mit 218 Mio. € Kosten. Knackpunkte seien:

·         die Hotellerie kann die Preissteigerung im kompetitiven internationalen Umfeld schwer an die KundInnen weitergeben

·         Kreditkartendisagios und Kommissionen werden vom Bruttopreis berechnet und werden damit ebenfalls teurer

·         langfristige Verträge vieler Betriebe mit Reiseveranstaltern

·         selbst Top-Betriebe hätten nur ein EGT von 2 %

·         Deutschland und die Schweiz haben MwSt auf Logis von 7 bzw. 3,8 %

·         die Regierung behindere mit der Verteuerung ihr eigenes tourismuspolitisches Ziel, bis 2018 auf 140 Mio. Nächtigungen zu kommen

 

2) Abschreibung für Abnutzung auf 40 Jahre

Die gesetzliche Abschreibungsdauer auf Abnutzung von derzeit 33 Jahren entspricht schon heute nicht der realen Nutzungsdauer von Baulichkeiten in touristischer Nutzung. Eine Erhöhung auf 40 Jahre ist eine massive Verschlechterung. In der österreichischen Tourismusstrategie des BMWFW steht: „Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, ist es erforderlich, die Verwaltungskosten gerade für kleinere Betriebe zu minimieren und steuer- und bilanzrechtliche Vorschriften anzupassen, um den Erfordernissen der Tourismusbranche gerecht zu werden. Die Anpassung der Abschreibungsdauer, Steuerpauschalierungen und die Möglichkeit einer Aufwertungsbilanz werden dabei im Mittelpunkt stehen. Die nächste Steuerreform bietet Gelegenheit dazu.“ (BMWFJ 2010, S.16)

Die Verlängerung der Abschreibungszeit widerspricht einerseits dieser Strategie und andererseits der Tatsache, dass beispielsweise Sanitär- und Wellnessbereiche nach spätestens 15 Jahren erneuert werden müssen, um Kunden binden und im Rennen um Neukunden konkurrenzfähig bleiben zu können.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, den Punkt „Erhöhung der MwSt auf 13 % für Beherbergung“ aus den Steuerreformplänen zu streichen und die Abschreibungsdauer im Bereich des Tourismus im Sinne der Vorgaben der österreichischen Tourismusstrategie nach unten statt wie geplant auf 40 Jahre nach oben anzupassen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.